Landtagsabgeordnete Tanja Schorer-Dremel: Einwendungsfrist zur Natura 2000-Verordnung wird verlängert

01.03.2015 | Pressemitteilung Tanja Schorer-Dremel


Gute Nachricht für Grundstückseigentümer, deren Flächen im europaweiten Schutzgebietsnetz Natura 2000 liegen: Die Frist für Einwendungen wird aufgrund des hohen Interesses der Bevölkerung um zwei Monate verlängert. Dies entspricht auch dem Wunsch der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag.

 

Natura 2000 ist ein europaweites Netz aus Vogelschutz- und FFH-Gebieten (Fauna Flora Habitat). Die EU-Staaten sind verpflichtet, geeignete Gebiete zu melden und rechtsverbindlich festzulegenDie Meldung der Gebiete erfolgte bereits bis zum Jahr 2004. Nun gilt es, die EU-Vorgaben vollständig zu erfüllen und die bayerischen FFH-Gebiete im Maßstab 1 : 5.000 abzugrenzen sowie die Erhaltungsziele rechtsverbindlich darzustellen. Andernfalls drohen erhebliche Strafzahlungen an die Europäische Union.

 

Der Entwurf der Verordnung ist auf http://q.bayern.de/natura2000-beteiligung einsehbar. „Bisher galt, dass Betroffene bis zum 1. März diesen Jahres mögliche Einwendungen bei der höheren Naturschutzbehörde melden können“, erklärte Landtagsabgeordnete Schorer-Dremel. „Nach Rückmeldungen vor Ort habe ich mich dafür eingesetzt, dass diese Frist nun um zwei Monate bis zum 1. Mai verlängert wird. Damit haben die Grundstückseigentümer ausreichend Zeit, zu prüfen, wie sich die Grenze der FFH-Gebiete im Flurkartenmaßstab darstellt.“ Die verfeinerten Grenzen basieren auf der bekannten Meldegrenze der Gebiete und wurden allenfalls minimal angeglichen, um Anpassungen an Flur- oder Nutzungsgrenzen oder topographischen Strukturen zu erreichen. Ausweisungen neuer FFH-Gebiete oder Erweiterungen der bestehenden Gebiete wurden nicht vorgenommen. An Rändern gelegene Einzelflächen wurden zur Gebietsabrundung nur mit schriftlicher Zustimmung der Flächeneigentümer aufgenommen. Die Umweltverwaltung stellt den Verordnungsentwurf mit einem Informationsangebot online bereit. Mögliche Einwendungen können bereits seit dem 9. Januar formulierund an die jeweilige höhere Naturschutzbehörde an der Bezirksregierung gerichtet werden.“ Die Kontaktadressen sind auf der gleichen Internetseite ersichtlich, auf der der Entwurf der Verordnung veröffentlicht ist.

 

„Der Schutz von besonders wertvollen Lebensräumen für Tiere und Natur ist eine große und wichtige Aufgabe, der Bayern gerne nachkommt," so Schorer-Dremel. „Allerdings müssen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger genug Zeit haben, sich dazu zu äußern. Genau diese Möglichkeit haben wir nun geschaffen.“