Fragen und Antworten zur Stromtrasse durch den Landkreis Eichstätt

21.02.2014

Fragen und Antworten zur geplanten HGÜ-Trasse der Firma Amprion, wie sie mir in den letzten Wochen gestellt wurden und die ich zur Beantwortung weitergeleitet habe.

Frage: Die geplante Trasse soll bei Bad Lauchstädt, in Mitten der Braunkohlereviere Mitteldeutschland und Lausitz, ihren Ursprung nehmen. Mit Ausnahme von Braunkohlestrom, dessen intensivierte Verwertung der Energiewende diametral entgegensteht, findet dort keine Art der Energieerzeugung statt, die nicht auch bei uns vor Ort betrieben werden könnte. Mir erschließt sich deshalb nicht, weshalb eine 450 Kilometer lange Stromautobahn notwendig sein soll, um die mit dem Atomausstieg verbundene Wertschöpfung (Steuern, Gewinne, Arbeitsplätze, Finanzierungszinsen usw.) internationalen Großkonzernen zu überlassen, anstatt sie in unserer Region zu generieren.

Antwort:Die geplante Stromtrasse Süd-Ost ist vor allem deswegen nötig, um Windstrom aus dem Norden in den Süden zu transportieren. Dort, wo die Stromtrasse beginnen soll, kommt zu Spitzenzeiten sehr viel Windstrom an, der abtransportiert werden muss. Durch den Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien kann Strom aus fossiler Erzeugung allenfalls zu den Zeiten über die Gleichstrompassage Süd-Ost (und andere Höchstspannungsverbindungen) transportiert werden, zu denen Erneuerbare Energien nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die Trasse dient demnach nicht vorrangig dem Transport von Strom aus Braunkohle. Die Notwendigkeit einer Stromleitung ergibt sich generell aus dem komplexen Zusammenspiel der Erzeugung aus konventionellen und erneuerbaren Energieträgern und der Verbrauchsstruktur. Leitungen werden daher nicht für eine bestimmte Art von Strom (z. B. Windkraft- oder Braunkohlestrom) gebaut. Der Ausbau der Stromnetze soll allgemein der Versorgungssicherheit dienen. So kann die Stromtrasse auch zu bestimmten Zeiten helfen, überschüssige Energie aus bayerischen erneuerbaren Energiequellen zu exportieren.

Frage: Laut einem Argumentationspapier des Netzbetreibers Amprion, soll die geplante Trasse nicht zuletzt den Export von Stromüberschüssen nach Österreich verbilligen, welcher derzeit über verlustreiche und kostenintensive Netze durch Polen und die Tschechei erfolgt. Eine Studie des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt vor diesem Hintergrund zum eindeutigen Ergebnis, dass die betreffende Trasse für die Energieversorgung Bayerns nicht notwendig ist. Vor diesem Hintergrund sind wir nicht bereit, einen eklatanten Eingriff in die Natur unserer Heimat hinzunehmen, um den ökonomischen Exportinteressen von internationalen Großkonzernen zu dienen.

Antwort: Wir haben in Bayern die Erneuerbaren Energien stark ausgebaut und zu bestimmten Zeiten können wir Strom exportieren. Wir müssen vor diesem Hintergrund froh sein, dass uns in diesen Fällen der Strom in Österreich abgenommen wird. Darüber hinaus sind wir auch europarechtlich gezwungen, den europäischen Binnenmarkt beim Strom zu ermöglichen und entsprechende Stromtransporte zu ermöglichen.

Frage: Bei der geplanten Gleichstromübertragungstechnik im angestrebten Höchstleistungsbereich handelt es sich um eine brandneue Technologie. Eine auf den üblichen Langzeitstudien basierende, wissenschaftlich fundierte Aussage über etwaige Gefahren für Mensch und Natur kann derzeit noch nicht seriös getroffen werden. Dies halte ich jedoch für eine essenzielle Voraussetzung, die vor dem Beginn von Planung oder gar Bau erfüllt sein muss.

Antwort: Es handelt sich nicht um eine brandneue Technologie, da sie bereits seit langer Zeit im Ausland eingesetzt wird. Durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (Bundesimmissionsschutzverordnung) ergeben sich entsprechende Abstandsregelungen. Es liegen keine Ergebnisse vor, dass die Stromtrassen bei Einhaltung der geforderten Abstände negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben.

Ergänzend eine Antwort aus einer Frage ans Plenum:

Die Abstände von Freileitungen zu Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten und Spielplätzen richten sich nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV). Das StMUV war im Fachvorfeld zur Novellierung der Verordnung in 2013 eingebunden. Neben der Verankerung des Minimierungsgebots als Vorsorgemaßnahme wurden erstmalig Grenzwerte für Gleichfelder eingeführt. Bei Einhaltung der darin vorgegebenen Grenzwerte ist nicht mit gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen zu rechnen.

Der Nachweis der Unterschreitung der Grenzwerte muss vom Vorhabenträger im Planfeststellungsverfahren erbracht werden. Darüberhinaus ist es Planungsprämisse des Vorhabenträgers, möglichst große Siedlungsabstände anzustreben, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Vorgaben des Naturschutzrechts. Zusätzliche Schutzmaßnahmen sind daher nicht notwendig.

Die Bayerische Staatsregierung setzt sich nicht für eine allgemeine Erdverkabelungspflicht für Stromleitungsprojekte in der Höchstspannung ein, da Erdkabel gegenüber Freileitungen nicht generell vorteilhaft sind. Dies ergibt sich aus Gründen des Naturschutzes, des Immissionsschutzes, der Bau- und Betriebskosten sowie der Betriebssicherheit.

Frage: Zur Erleichterung einer schnellen Umsetzung des geplanten Milliardenprojektes hat der Bundesgesetzgeber die betroffenen Bürger und Kommunen weitgehend ihrer Einspruchsmöglichkeiten beraubt. Sogar Zwangsenteignungen zugunsten des Trassenbaus wurden ermöglicht. Auch dies halte ich nachdrücklich für den falschen Weg, da eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende nur mit den Bürgern und nicht gegen sie gelingen kann.

Antowort: Grundsätzlich können Bürger zugunsten des öffentlichen Interesses enteignet werden. Dies war/ist auch schon vor dem Trassenbau möglich. Aber niemand muss Angst haben, dass er jetzt wegen der Stromtrasse seine Wohnung/Haus verlassen muss. Die Stromtrassen werden von der Wohnbevölkerung weit weg gebaut bzw. es werden entsprechende Mindestabstände eingehalten, die sich aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz (Bundesimmissionsschutzverordnung) ergeben. Falls eine Stromtrasse über eine Wiese/Feld führt, kann der Eigentümer entsprechend entschädigt werden. Falls es hier zu keiner Einigung kommt, können in diesen Fällen (Wiese/Feld) die Eigentümer enteignet werden zugunsten des öffentlichen Interesses.

Frage: Wie abhängig ist Bayern vom Bund von den im Juli 2013 getroffenen Entscheidungen?

Antwort: Bayern wurde bei den Entscheidungen im Bund eingebunden. Bayern hätte auch die Möglichkeit des Einspruchs im Bundesrat nutzen können. Dies hat Bayern nicht gemacht. Das Bundesbedarfsplangesetz, das die neuen Stromtrassen vorsieht, wurde dann auch gemeinsam im Bundestag von CDU/CSU/FDP/SPD beschlossen.

Frage: Wer kann auf welcher Ebene überhaupt Einspruch erheben: Bürger – Kommune – Land?

Antwort: Jeder Betroffene wird angehört bzw. kann eine Stellungnahme abgeben: Bürger, Land und Gemeinde sowie Träger öffentlicher Belange. Es kommt zuerst die Bundesfachplanung und dann das Planfeststellungsverfahren. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann dann der Rechtsweg beschritten werden.

Frage: Die neuen Stromtrassen dienen in erster Linie dazu, den Strom in Europa „umzuschlagen“ und durchzuleiten. Die Energieunternehmer stellen die Versorgung der Bevölkerung als Hauptargument voran, wollen jedoch in großem Stil Strom exportieren und damit ihren Umsatz sichern, da in Deutschland zu viel regenerativ ohne ihre Beteiligung erzeugt wird.

Wir haben in Bayern die Erneuerbaren Energien stark ausgebaut und zu bestimmten Zeiten können wir Strom exportieren. Wir müssen vor diesem Hintergrund froh sein, dass uns in diesen Fällen der Strom z. B. in Österreich abgenommen wird. Darüberhinaus sind wir auch europarechtlich gezwungen, den europäischen Binnenmarkt beim Strom zu ermöglichen und entsprechende Stromtransporte zu ermöglichen.

Frage: Welche Abstände müssten für Gleichstromleitungen gelten, wenn man als Referenzwert die Erdstrahlung legt?

Antwort: Hierzu liegen leider keine Informationen vor.

 Frage: Wann und wo wurden bereits Gleichstromanlagen, die man als Referenzanlagen nehmen kann, aufgebaut und objektiv bewertet?

Antwort: Seit den 80-er Jahren wird diese Technologie beispielsweises in den USA und Kanada verwendet. Bei Seekabeln wird diese Technologie aktuell in Deutschland verwendet und daran anschließend einige Kabelkilometer an Land.

Frage: Welche Wärmeentwicklung wäre zu erwarten, wenn man Gleichstromleitungen erdverkabelt im Vergleich zu Wechselstromleitungen?

Antwort: Hierzu liegen leider keine Informationen vor.

Frage: Wie würden sich die Kosten verändern, wenn die Stromtrassen an bereits bestehende Verkehrsadern, wie Autobahnen oder Gleisanlagen angebunden würden?

Antwort: Wird bereits berücksichtigt. So soll die Süd-Ost-Trasse auch an der A9 entlang laufen.

Frage: Wie wird zurzeit unser Strom zusammengesetzt? Werden zuerst die vorhandenen Atom- und Braunkohlestromlieferanten eingespeist und der Rest mit erneuerbaren Energien "aufgefüllt" oder speisen wir zuerst alle erneuerbaren ein und füllen dann mit dem normal erzeugten Strom auf?

Antwort: Es gilt der Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien. Etwas vereinfacht gesagt, bilden die erneuerbaren Energien den Sockel und dann kommt – je nach Bedarf – weitere erzeugte Energie dazu.

Frage: Wie viel Strom könnten unsere bestehenden Anlagen bereits liefern, wenn wir sie nicht zu bestimmten Zeiten abschalten würden?

Antwort: Nur Gaskraftwerke sind keine Lösung, weil die Stromkosten dann viel zu hoch wären.

Frage: Welche Möglichkeiten der Speicherung haben wir bereits jetzt?

Antwort: Zurzeit können nur Pumpspeicherwerke großtechnisch und wirtschaftlich eingesetzt werden. Selbst, wenn man alle Pumpspeicherwerke in Bayern nutzen würde, würde sich der Bedarf für Stromtrassen nicht verringern.

Frage: Wie wird die Stromverteilung mit „Power to Gas“ bewertet. Ist dies nicht eine umweltverträgliche Alternative?

Antwort: Technisch noch nicht ausgereift. Es besteht noch hoher Entwicklungsbedarf. Es ist auch fraglich, dass wir beispielsweise in 10 Jahren unsere Energieversorgung darauf stützen könnten. Wir brauchen aber jetzt zuverlässige Lösungen.

Frage: Bereits in den 1970 Jahren zur Energiekrise wurden Konzepte entwickelt, um unabhängig von Zulieferungen zu werden. Können diese Konzepte nicht auf die heutigen Zeiten angewandt werden?

Antwort: Diese Konzepte basierten in erster Linie darauf, die Kernenergie in Bayern auszubauen. Wir wollen aber mittel- bzw. langfristig den Kernausstieg. (Wir werden am geplanten Atomausstieg festhalten.)

Frage: Was ist von Aussagen zu halten, die in Donauwörth und Nürnberg erörtert wurden, dass die Stromtrassen Kompensationen für die großen Energieunternehmen seien, damit sie ihre Anklagen gegen die BRD wegen der Energiewende zurückziehen?

Antowort: Hierzu ist nichts bekannt. Es handelt sich dabei um Spekulation.

Frage: Sind die Trassendiskussionen und die Vorgehensweise der Unternehmen ein Weg, um durch die Umwelt- und Kostendiskussionen die Bereitschaft der Menschen auf eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke zu erhöhen?

Antwort: Wir werden am geplanten Atomausstieg festhalten. Die geplanten Stromtrassen ändern daran nichts.