In der UN-Kinderrechtskonvention wurden am 20. November 1989 durch die UN-Generalversammlung vier zentrale Rechte für alle Kinder der Welt definiert: Das Recht auf Gleichbehandlung, der Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung und die Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.
Als einziges Landesparlament in Deutschland hat der Bayerische Landtag auch in dieser Legislaturperiode wieder eine Kinderkommission eingesetzt, die sich die Wahrnehmung der Belange der Kinder zur Aufgabe gemacht hat. Mitglieder der Kommission sind Tanja Schorer-Dremel (Vorsitzende,CSU), Doris Rauscher (stv. Vorsitzende, SPD), Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER) und Gisela Sengl (Bündnis90/Die Grünen). Sie sind sich einig: „Wir wollen zum Wohle unserer Kinder über Fraktionsgrenzen hinweg zusammenarbeiten, um den Belangen der Kinder im Parlament ebenso wie in der Öffentlichkeit eine Stimme zu geben.“