EU-Verbraucherrechte-Richtlinie

20.06.2014 | Tanja Schorer-Dremel

 

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wurde am 14.06.2013 durch den Deutschen Bundestag beschlossen und tritt ab dem 13.06.2014 in Kraft. Zahlreiche wesentliche Änderungen bringt dieses Gesetz mit sich, die gerade für den Online-Handel eine enorme Umstellung bedeuten. Grundlegend muss festgehalten werden, dass das Gesetz aufgrund der Harmonisierung in den Mitgliedsstaaten einen positiven Einfluss auf den grenzüberschreitenden Handel mit sich bringt.

In der Vergangenheit war häufig eine Verkomplizierung der Rechtslage zu beklagen. Die Richtlinie verfolgt nun erstmals den Ansatz der Vollharmonisierung. Dies bedeutet, dass die Regelungen in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt werden müssen. Dies bringt praktische Vorteile für Online-Händler mit sich, insbesondere wenn auch ins EU-Ausland geliefert wird.

Nichtsdestotrotz werden alle Online-Händler ihren Shop einmal mehr anpassen müssen. Die sechs wichtigsten Neuerungen:

1. Europäische Widerrufsbelehrung mit 14-Tages-Frist

Erstmalig ist für die gesamte EU eine einheitliche Muster- Widerrufsbelehrung vorgesehen. Die Widerrufsfrist beträgt dann in allen Mitgliedsstaaten 14 Tage ab Erhalt der Ware. Dies war in Deutschland bislang schon so, sofern die Belehrung beim oder unmittelbar nach Vertragsschluss erfolgte.

2. Mustererklärung für Verbraucher

Verbraucher müssen ihren Widerruf künftig ausdrücklich erklären. Die alleinige Rücksendung der Ware wird dafür nicht mehr genügen. Zum Widerruf können Verbraucher sich einer neuen Muster-Erklärung bedienen.

3. Erlöschen des Widerrufsrechts auch bei falscher Belehrung

Künftig erlischt das Widerrufsrechts auch bei falscher Belehrung des Verbrauchers spätestens ein Jahr nach Ablauf der 14-Tage-Frist. Dies stellt für deutsche Online-Händler eine wesentliche Verbesserung dar. Aktuell erlischt das Widerrufsrecht bei einer falschen Belehrung des Verbrauchers nämlich überhaupt nicht!

4. Weitere Gründe für Ausschluss des Widerrufsrechts

Außerdem sieht die Richtlinie neue Gründe vor, nach denen Online-Händler das Widerrufsrecht des Verbrauchers ausschließen können. Unter anderem ist dies der Fall bei „Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind“. Allerdings bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung diese Formulierung konkret auslegen wird.

5. Kosten der Rücksendung können Verbraucher auferlegt werden

Händler können künftig unabhängig vom Warenwert die Kosten der Rücksendung dem Verbraucher auferlegen. Dieser muss dazu entsprechend belehrt werden. Die komplizierte Klausel, nach der der Verbraucher die Kosten nur bei einem Warenwert bis 40 Euro trägt, wird damit der Vergangenheit angehören. Auch wurde klargestellt, dass die einfache Belehrung darüber ausreicht. Eine nochmalige Vereinbarung (i.d.R. im Rahmen der AGB) entfällt damit. Ebenso werden unfreie Rücksendungen dann vermieden.

6. Ausdrückliche Regelung zur Rückabwicklung widerrufener Verträge

Schließlich verwies das deutsche Recht bislang bei der Rückabwicklung widerrufener Verträge auf das Rücktrittsrecht. Nun wird die Rückabwicklung ausdrücklich geregelt. Erfreulich ist dabei für Händler, dass sie zwar Zahlungen des Kunden binnen 14 Tagen erstatten müssen. Die Rückzahlung kann aber verweigert werden, solange der Verbraucher die Ware noch nicht zurückgeschickt hat.