„Kinderrechte in guter Verfassung?“ - Kinderkommission des Bayerischen Landtags und Kinderschutzbund laden zum Gesprächsforum ein

17.10.2015 | Bayerischer Landtag - Landtagsamt | Pressestelle | MÜNCHEN


Die Kinderkommission des Bayerischen Landtags und der bayerische Landesverband des Deutschen Kinderschutzbundes laden gemeinsam zu einem Gesprächsforum in das Maximilianeum ein.



Am 21. Oktober 2015 diskutieren ab 18 Uhr im Senatssaal des Landtags die Mitglieder der Kinderkommission mit Experten darüber, welche Stellung Kinder in unserer Gesellschaft heute einnehmen, wie es um ihren Schutz, ihre Förderung und ihre Beteiligung bestellt ist. Wo besteht Bedarf, die Rechtsordnung dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen, vor allem auch auf verfassungsrechtlicher Ebene? Welche Rolle kann dem Freistaat Bayern hierbei zukommen?

Die Kinderkommission des Bayerischen Landtags ist bundesweit einzigartige Einrichtung eines Landesparlaments und besteht aus je einer Vertreterin der vier Fraktionen im Bayerischen Landtag. Die Kinderkommission versteht Kinderpolitik als Querschnittsaufgabe. Sie wirkt dabei mit, gute Rahmenbedingungen für das Leben aller Kinder und Jugendlichen in Bayern zu gewährleisten, greift aber als Anwältin der Kinder und Jugendlichen auch Einzelfälle auf.
Die 60 bayerischen Kreis– und Ortsverbände des Deutschen Kinderschutzbundes haben sich der praktischen Unterstützung von Kindern und Familien verschrieben. Ob Babycafé oder Mittagsbetreuung, Kurse zu Erziehung oder Vorträge zu Medienkompetenz, ob Familienhilfe, Begleiteter Umgang oder Beratungs- und Therapieangebote – in den Einrichtungen und Projekten des Kinderschutzbundes setzen sich viele Menschen haupt- und ehrenamtlich ein. Der Landesverband begleitet diese Arbeit fachlich und bringt die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen in gesellschaftliche und politische Strukturen und Prozesse auf Landesebene ein.

Das Online-Angebot zu dieser Veranstaltung mit Möglichkeit zur Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter http://kinderrechte-in-guter-verfassung.de

Maximilianeum, Senatssaal, Max-Plank-Str. 1, 81675 München, Eingang Ostpforte/Besucher-zentrum.

Diese Einladung und der Personalausweis/Pass sind vorzuzeigen. Bitte beachten Sie: Es stehen keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung. Das Maximilianeum ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar über: U-Bahn-Linien U4 oder U5 (Haltestelle Max-Weber-Platz), Tram-Linie 19 (Haltestelle Maximilianeum).

Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung unter http://kinderrechte-in-guter-verfassung.de ist erforderlich.