Düngerecht praxisgerecht und gewässerschonend umsetzen -  Drucksachennummer: 17/16720

02.05.2017


Antrag der Abgeordneten
Schorer Angelika, Dr. Hünnerkopf Otto, Brendel-Fischer Gudrun, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter

Schorer Angelika

CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Rahmen bestehender Stellen und Mittel

o die Möglichkeiten bei der Ausgestaltung durch die Länder unter Berücksichtigung eines nachhaltigen Ressourcenschutzes und der Erfordernisse der klein und mittelbäuerlichen landwirtschaftlichen Betriebe bzw. der jeweils naturräumlichen Voraussetzungen zu nutzen, z. B. bei den Ausnahmegenehmigungen im Hinblick auf die Ausbringungstechnik;
o eine für alle Beteiligten nachvollziehbare und transparente sowie innerhalb der Staatsregierung abgestimmte Abgrenzung belasteter Gebiete vorzunehmen;
o eine Beratungsoffensive der Landwirte zu starten, mit der die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Umsetzung der neuen Vorgaben unterstützt werden z. B. bei der Düngeplanung, bei der Ermittlung der ausreichenden Lagerräume unter Einbezug der Biogasgärreste, der Nährstoffsalden etc;
o bei besonderen Problemstellungen mit der Wirtschaft Lösungen zu suchen, die unter Berücksichtigung der neuen Regelungen den Anforderungen des Gewässerschutzes genügen und gleichzeitig die jeweilige Sondersituation berücksichtigt, damit Strukturbrüche verhindert werden können;
o sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, damit bei den Regelungen zur Stoffstrombilanz die Erfordernisse der bäuerlichen Familienbetriebe bestmöglich berücksichtigt werden;
o zu berichten,
o über die Abgrenzung der belasteten Gebiete,
o wie die Umsetzung der geforderten drei zusätzlichen Maßnahmen in besonders belasteten Gebieten erfolgt,
o über die vorgesehenen Ausnahmen für Betriebe, die an ausgewählten Agrarumweltprogrammen zum Gewässerschutz teilnehmen und
o wie die Umsetzung von Erleichterungen in weniger belasteten Gebieten erfolgen soll.

Die neuen rechtlichen Vorgaben zur Düngung schaffen Planungssicherheit für unsere Bauern und tragen in noch höherem Maße zum Schutz unseres wertvollen Grundwassers bei. Die neuen Regelungen zur Düngung in Form von Düngegesetz, Düngeverordnung und zukünftig auch die Stoffstrombilanz sind für die Landwirtschaft eine große Herausforderung aber auch eine Chance im Hinblick auf eine noch transparentere und nachhaltige Wirtschaftsweise. Sie bilden auch eine wichtige Grundlage, um dem Klageverfahren der EU-Kommission begegnen zu können.
Die Düngeverordnung lässt bewusst Raum für Ausgestaltung durch die Länder, um dort spezifische Gegebenheiten besser berücksichtigen zu können. Bei der Umsetzung der neuen Regelungen in den Ländern sind die Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Vorgaben des notwendigen Gewässerschutzes und den Erfordernissen der klein- und mittelbäuerlichen Betriebe zu nutzen. Eine fachliche Unterstützung der Landwirtschaft bei der Umsetzung ist hierbei unverzichtbar.

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