Antrag der Abgeordneten
Beißwenger Eric, Dr. Hünnerkopf Otto, Schorer Angelika, Brendel-Fischer Gudrun, Bauer Volker, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Johann, Schorer-Dremel Tanja, Schöffel Martin, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter
Brückner Michael
CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu folgenden Fragen berichten:
1. Welche rechtlichen Auswirkungen hat das Mindesttalbarkeitsdatum auf die Verwertbarkeit und Weitergabe von Lebensmitteln?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um den Verbraucher über die Möglichkeiten der Verwertung von Lebensmitteln zu informieren, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist und die dennoch zum Verzehr geeignet sind?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung generell, die Lebensmittelverschwendung einzudämmen?
Es besteht breiter Konsens darüber, dass eine Verschwendung von Lebensmitteln ethisch nicht zu vertreten ist. Deswegen muss darüber nachgedacht werden, ob Lebensmittel insbesondere mit knappem, aber auch mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum tatsächlich weggeworfen werden müssen, oder ob hier eine andere Verwertung möglich ist. Da in Bayern die Verbrauchersicherheit einen hohen Stellenwert einnimmt, gibt es hier naturgemäß eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften und Bedingungen. Auch die Praxis der Vergabe von Mindesthaltbarkeitsdaten sollte bei verschiedenen Lebensmitteln (z. B. Reis, Zucker, Tee u. Ä.) vor diesem Hintergrund kritisch betrachtet werden.