Antrag der Abgeordneten
Schorer Angelika, Schöffel Martin, Beißwenger Eric, Brendel-Fischer Gudrun, Kreitmair Anton, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter
Schorer Angelika
CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Richtlinie des Europäischen Parlamentes (EP) und des Rates über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 2001/81/EG so ausgestaltet wird, dass es innerhalb der EU zu einer ausgewogenen Verteilung der Lasten kommt und dass Methan nicht in den Geltungsbereich der künftigen NERC-Richtlinie aufgenommen wird. Ferner ist darauf hinzuwirken, dass bei der Ausgestaltung der Richtlinie die bislang durch die Landwirtschaft erbrachten Leistungen zur Emissionsminderung gewürdigt werden und die Richtlinie keinesfalls zu einer Gefährdung der Tierhaltung in Bayern führen darf. Es ist außerdem darauf zu achten, dass auch die Weiterentwicklung der Tierhaltungsformen hin zu mehr Tierwohl (z. B. Außenauslauf) durch die neue Richtlinie nicht eingeschränkt werden darf.
Die vorgeschlagenen Pläne der EU-Kommission sind von immenser Tragweite für die bayerische Landwirtschaft, da ein hoher Anteil der rd. 110.000 bäuerlichen Familienbetriebe in Bayern ihre Einkommensgrundlagen in der Tierhaltung hat. Eine begleitende Studie der EU-Kommission, wonach zur Zielerreichung in Deutschland der Bestand an Rindern um 50 % und der Milchkuhbestand um 10 % abgestockt werden müsste, hat auch in der bayerischen Landwirtschaft große Besorgnis ausgelöst. Die bayerische und deutsche Landwirtschaft konnte in den letzten Jahrzehnten durch Effizienzsteigerungen und zunehmender emissionsarme Ausbringungstechniken für Wirtschaftsdünger Erfolge bei der Emissionsminderung erzielen. Der aufgrund der Leistungssteigerung in der Tierhaltung ausgelöste Rückgang der Tierbestände hat ebenso zu einer spürbaren Emissionsminderung beigetragen. Diese erheblichen Leistungen müssen bei dem Vorhaben der EU-Kommission anerkannt werden, auch um die hohe Motivation der Landwirtschaft weiterhin tatkräftig bei der Emissionsminderung mitzuwirken, aufrecht zu erhalten.
Die zwischenzeitlich vom EP beschlossene und für Deutschland vorgesehene Reduzierung der Ammoniakemissionen um 39 % bis zum Jahre 2030 wird als nicht realistisch eingestuft, da viele Reduktionsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft sind und gerade gewünschte tierwohlgerechte Haltungsformen keinen zusätzlichen Beitrag liefern können. Es ist zudem für die bayerische Landwirtschaft nicht akzeptabel, dass die Minderungsziele bei Ammoniak für die Mitgliedstaaten der EU zwischen 1 % und 39 % variieren. Dies führt zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen. Damit werden auch die erheblichen Vorleistungen einiger Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, bei der Reduzierung von Ammoniakemissionen gänzlich ignoriert.
Durch das hohe Minderungsziel für Deutschland würde die Tierhaltung in Bayern und Deutschland in weiten Teilen grundsätzlich in Frage gestellt und der Strukturwandel mit all seinen negativen Folgen für die Kulturlandschaft und den Erhalt vitaler ländlicher Räume weiter beschleunigt.
Methan wird außerdem bereits im Rahmen der EU-Klimapolitik geregelt. Eine weitergehende Beschränkung mit nationalen Obergrenzen in der künftigen NERC-Richtlinie ist im Hinblick auf Doppelregulierungen zu vermeiden.