Bayerische Interessen bei Novellierung der TA Luft wahren - Drucksachennummer: 17/8920

06.11.2015

 
Antrag der Abgeordneten
Kreitmair Anton, Dr. Hünnerkopf Otto, Schorer Angelika, Brendel-Fischer Gudrun, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter

Kreitmair Anton

CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf Basis der vorliegenden Informationen zeitnah über die geplante Novellierung der TA Luft zu berichten und dabei auf den Zeitplan der Novelle, die beabsichtigten Änderungen und die Konsequenzen für die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern einzugehen. Die Staatsregierung wird außerdem aufgefordert, sich im Zuge der Novellierung für eine praxisgerechte und für bäuerliche Betriebe leistbare Ausgestaltung der TA Luft einzusetzen, so dass sichergestellt werden kann, dass die Landwirtschaft in Bayern auch künftig Entwicklungsperspektiven hat.

Die TA Luft wird derzeit überarbeitet. Ein Referentenentwurf soll zwar in naher Zukunft vorgelegt werden, wesentliche Teile der Novelle sind allerdings bereits bekannt. Es handelt sich um ein bundesweit vereinheitlichtes Papier, in dem voraussichtlich keine regionalen Unterschiede berücksichtigt werden. Zwischen den landwirtschaftlichen Strukturen in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen und den Strukturen in Bayern bestehen große Unterschiede. Das wird schon allein an den durchschnittlichen Betriebs- und Tierbestandsgrößen sichtbar. Für die kleinteilige Landwirtschaft in Bayern ist zu befürchten, dass bei Bauvorhaben auf kleinere und mittlere bäuerliche Betriebe unverhältnismäßig hohe Vorkosten für erforderliche Genehmigungen/Gutachten zukommen. Die heimische Produktion tierischer Nahrungsmittel muss auch in Zukunft gewährleistet bleiben und neue Ställe entsprechend den Anforderungen der Technik und des Tierwohls erreicht werden können.

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