Landwirtschaftliches Bodenrecht zielgerichtet weiterentwickeln

21.10.2015


Antrag der Abgeordneten
Kreitmair Anton, Schorer Angelika, Brendel-Fischer Gudrun, Schöffel Martin, Beißwenger Eric, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter

Schorer Angelika

CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Gestützt auf die Ergebnisse der am 25.03.2015 durchgeführten Expertenanhörung wird die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, nachfolgende normative und administrative Maßnahmen im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel umzusetzen, um das landwirtschaftliche Bodenrecht effektiver auszugestalten und für einen konsequenteren und einheitlicheren Vollzug Sorge zu tragen.

1. Normative Maßnahmen:
- Absenkung der Genehmigungsfreigrenze nach dem Grundstücksverkehrsrecht von bisher 2 ha auf 1 ha unter Ausnahme der Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Zweckverbände durch Änderung des Ausführungsgesetzes zum Grundstücksverkehrsgesetz und Landpachtverkehrsgesetz.
- Absenkung der Grenze für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts von bisher 2 ha auf 1 ha unter Ausnahme der Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Zweckverbände durch Ergänzung der Durchführungsverordnung zum Grundstücksverkehrsgesetz.

2. Administrative Maßnahmen:
- Durchführung von Maßnahmen mit dem Ziel, den Vollzug des landwirtschaftlichen Bodenrechts in Bayern konsequent anzuwenden und stärker zu vereinheitlichen z. B. durch Ausführungsbestimmungen, Dienstbesprechungen Schulungen etc.
- Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Antragsbearbeitung und den statistischen Grundlagen mit dem Ziel, einen schnelleren und besseren Überblick über die Verhältnisse am landwirtschaftlichen Bodenmarkt zu erlangen.
- Ferner ist sicherzustellen, dass das Siedlungsunternehmen Vergabekriterien und Vergabeentscheidungen im Rahmen der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts hinreichend transparent macht.

3. Die Staatsregierung wird gebeten nach Ablauf von drei Jahren dem Landtag über die Auswirkungen der o. g. Maßnahmen zu berichten.

Das landwirtschaftliche Bodenrecht des Bundes, das inzwischen seit mehreren Jahrzehnten nahezu unverändert in Kraft ist, hat im Zuge der nach dem Preishoch in 1984 erneut angestiegenen Kaufpreise für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke wieder stärkere Bedeutung erlangt. Hauptursachen für die gestiegenen Bodenpreise liegen in der höheren Bodenrente und der zunehmenden Verknappung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, zu einem gewissen Teil aber auch im gestiegenen Kaufinteresse außerlandwirtschaftlicher Investoren.
Die am 25. März vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Bayerischen Landtag durchgeführte Expertenanhörung hat ergeben, dass eine Absenkung der Genehmigungsfreigrenze nach dem Grundstücksverkehrsgesetz und eine Absenkung der Grenze für das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz in Verbindung mit administrativen Verbesserungen des Gesetzesvollzugs für eine bessere Verwirklichung des Grundsatzes ,,Bauernland in Bauernhand" geeignet sind. Um die Verhältnisse auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt in Bayern intensiver verfolgen zu können, sollen auch die statistischen Grundlagen verbessert werden. Auf der Basis einer fundierten Evaluierung soll nach einer ausreichenden Umsetzungszeit überprüft werden, ob die eingeleiteten Schritte für die gewünschte Zielerreichung ausreichend waren oder ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.

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