Antrag der Abgeordneten
Dr. Huber Martin, Dr. Hünnerkopf Otto, Brendel-Fischer Gudrun, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Flierl Alexander, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schorer-Dremel Tanja
Dr. Huber Martin
CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass bei der Umsetzung der SEVESO III-Richtlinie in deutsches Recht
o keine Regulierungen über die Richtlinie hinaus getroffen werden,
o keine weiteren bürokratischen Hemmnisse für die Behörden und Betreiber geschaffen werden,
o die örtlichen Gegebenheiten der der SEVESO III-Richtlinie unterliegenden Anlagen im Bedarfsfall auch berücksichtigt werden.
Die Seveso-III-Richtlinie der Europäischen Union fordert bei der Flächenausweisung oder Flächennutzung einen angemessenen Sicherheitsabstand zwischen Betriebsbereichen etwa von Chemiefirmen und Schutzobjekten (Schulen, Hochschulen etc.). Außerdem sollen zusätzliche technische Maßnahmen ergriffen werden, um eine Zunahme der Gefährdung der menschlichen Gesundheit und Umwelt auszuschließen.
Im Sinne der wirtschaftlichen Stärke Bayerns, die auch auf die erfolgreichen Unternehmen des sogenannten Chemiedreiecks in Südostbayern zurückgeht, muss auch den örtlichen Begebenheiten Rechnung getragen werden, um die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und die Attraktivität der Standorte nicht zu vermindern. Die bestehenden, seit Jahrzehnten funktionierenden und von der Bevölkerung akzeptierten Industriestandorte dürfen nicht dadurch gefährdet werden, dass die industrielle Tätigkeit an sich und der Ausbau von Anlagen durch ausufernde Bürokratie beinahe unmöglich gemacht wird. Einzelfallprüfungen und Ausnahmegenehmigungen müssen möglich sein, um die industrielle Tätigkeit nicht lahmzulegen.