Bericht zur Sachlage des Verkaufs und des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln - Drucksachennummer: 17/7689

16.07.2015


Antrag der Abgeordneten

Beißwenger Eric, Brückner Michael, Dr. Hünnerkopf Otto, Schorer-Dremel Tanja, Schorer Angelika, Brendel-Fischer Gudrun, Bauer Volker, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schöffel Martin, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter

Beißwenger Eric

CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, über die Sachlage des Verkaufs und des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln zu berichten und dabei insbesondere auf folgende Punkte einzugehen:

- Welche dem Pflanzenschutzgesetz unterstehenden Mittel sind im für nicht berufliche Anwender im Handel erhältlich?
- Welche Mengen solcher Pflanzenschutzmittel wurden dabei in Verkehr gebracht?
- Wird die Sachkunde der Anwender überprüft?
- Gibt es über das Internet Zugang zu in der Bundesrepublik Deutschland für Hausgärten nicht genehmigten Pflanzenschutzmitteln?
- Wenn dem so ist: Können Maßnahmen zur Unterbindung durch staatliche Seite getroffen werden?

- Welche Maßnahmen sind denkbar, um die Verwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln im privaten Bereich einzuschränken oder zu verhindern?

Pflanzenschutzmittel können bei unsachgemäßer Anwendung unerwünschte Wirkungen haben, wie die öffentliche Diskussion zu Glyphosat aktuell zeigt. Deswegen wird zum Schutz der Verbraucher, aber auch zum Schutz von Natur und Umwelt beim Bezug von Pflanzenschutzmitteln von Fachkräften wie z. B. Landwirten ein entsprechender Sachkundenachweis im Pflanzenschutz verlangt, der durch Fortbildungsmaßnahmen im Drei-Jahres-Zeitraum ergänzt werden muss. Im Gartenfachhandel und im Internet sind die gleichen Wirkstoffe frei für jedermann erhältlich. Dies macht eine genauere Betrachtung der dort abgesetzten Mengen und Wirkstoffe erforderlich.

Teilen Sie diese Meldung