Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Huber Erwin, Jörg Oliver, Blume Markus, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Dorow Alex, Dr. Goppel Thomas, Guttenberger Petra, Haderthauer Christine, Herold Hans, Dr. Herrmann Florian, Hofmann Michael, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Kirchner Sandro, Kränzle Bernd, Ländner Manfred, Neumeyer Martin, Nussel Walter, Reiß Tobias, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Rüth Berthold, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Dr. Schwartz Harald, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Wittmann Mechthilde
Huber Erwin
und Fraktion CSU
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag unterstützt die Initiative der Staatsregierung, die vom Runden Tisch Medienpolitik benannten Handlungsfelder und -empfehlungen als Anliegen bayerischer Medienpolitik aufzugreifen und in die Diskussions- und Entscheidungsprozesse auf Landes-, Bundes- und Europaebene einzubringen. Dies gilt vor allem für die laufenden Beratungen der Bund-Länder-Kommission zum Thema ,,Konvergenz der Medien und regulatorische Folgen" und für die Weiterentwicklung des Bayerischen Mediengesetzes.
2. Der Landtag begrüßt insbesondere die auch auf Landesebene umzusetzenden Vorschläge des Runden Tisches Medienpolitik,
- die Regelungen zu Beteiligungen und Anteilsübertragungen bei bayerischen Rundfunkanbietern flexibler zu gestalten, um unter Wahrung der publizistischen Vielfalt zur Stärkung heimischer Medienunternehmen mehr Kooperationen und Zusammenschlüsse zu ermöglichen,
- das derzeitige System der Plattformregulierung zu evaluieren, um bestehende Ungleichbehandlungen von Plattformen im Wettbewerb abzubauen, Übertragungsverpflichtungen im Bereich der analogen Technik auf den Prüfstand zu stellen und die Meinungsvielfalt durch ein System der bevorzugten Auffindbarkeit relevanter Angebote auch in der digitalen Welt zu gewährleisten.
Angesichts von Digitalisierung, Medienkonvergenz und Internationalisierung steht die Medienbranche weltweit vor großen Herausforderungen. Die Digitalisierung führt zu einer Aufhebung der Grenzen zwischen den einzelnen Übertragungswegen und Mediengattungen, die hierzulande aber vielfach noch völlig unterschiedlichen Regularien unterworfen sind. Internationale digitale Medienkonzerne üben einen zunehmenden Wettbewerbsdruck auf die Medienbranche in Bayern - von den hier beheimateten nationalen TV-Veranstaltern über die regionalen und lokalen Rundfunk-anbieter bis hin zu den Zeitungsverlagen - aus, ohne einer vergleichbaren rechtlichen Regulierung z. B. bei Zulassung und Lizenzierung, bei den Übertragungs-verpflichtungen (sog. Must-Carry-Regelungen), beim Jugendmedienschutz oder beim Wettbewerbs- und Kartellrecht zu unterliegen.
Diese Situation verlangt von Politik und Gesellschaft neue Antworten, wie Meinungs- und Angebotsvielfalt, Chancengleichheit im Wettbewerb sowie grundlegende Wertvorstellungen bei Jugend- und Datenschutz, bei Urheber- und Persönlichkeits-rechten auch in Zukunft gewährleistet werden können.
Dazu sind in vielen Bereichen neue regulatorische Rahmenbedingungen erforderlich. In erster Linie bedeutet dies eine Überprüfung der bestehenden Vorschriften, inwieweit sie noch zeitgemäß und zur Sicherung der Medienvielfalt erforderlich sind. Um zunehmende Wettbewerbsnachteile für heimische Medienunternehmen infolge einer Ungleichbehandlung bei der Regulierung zu vermeiden und ihnen neue Entwicklungs-möglichkeiten und innovative Geschäftsmodelle zu eröffnen, bedarf es vielfach der Deregulierung und der Vereinfachung von Verfahren und Zuständigkeiten.
Der Runde Tisch Medienpolitik in Bayern, der auf Initiative von Ministerpräsident Horst Seehofer nach den Medientagen München 2012 ins Leben gerufen wurde, um im Dialog zwischen den wichtigsten Akteuren der Medienbranche in Bayern den aktuellen Handlungsbedarf in den einzelnen Bereichen der Medienpolitik zu identifizieren, hat insoweit konkrete Handlungsempfehlungen für eine zeitgemäße Medienordnung erarbeitet.
Diese Ergebnisse wurden bei den Medientagen München 2014 vorgestellt. Sie enthalten in vielen Bereichen vom Urheberrecht und Jugendmedienschutz, über die Fragen der Werbung, der Medienkonzentration und der Plattformregulierung bis hin zu den Aufsichtsstrukturen konkrete Vorschläge an die Politik. Die übergreifende Zielsetzung dieser Vorschläge, alle Regulierungsbereiche grundlegend zu überdenken, nicht mehr zeitgemäße Beschränkungen und Asymmetrien in der Medienordnung abzubauen und dadurch mehr Freiräume für die Entfaltung kreativer Potentiale und unternehmerischer Innovationen zu eröffnen, um den Medienstandort Bayern im internationalen Wettbewerb zu stärken, ist zu begrüßen.
Soweit die Handlungsvorschläge vom Runden Tisch im Konsens verabschiedet wurden und damit die gemeinsamen Interessen der Branche abbilden, sollten sie daher von der Politik auf der jeweils zuständigen Ebene aufgenommen und geprüft werden und schnellstmöglich in konkrete Initiativen münden. Die von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder eingesetzte Bund-Länder-Kommission zum Thema ,,Konvergenz der Medien und regulatorische Folgen" eröffnet die Chance, wesentliche Anliegen des Runden Tisches umzusetzen. Diese Chance sollte der Freistaat Bayern im Interesse seiner herausragenden Medienvielfalt ergreifen und parallel seine rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf Landesebene zur Umsetzung der Vorschläge nutzen.