Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Brendel-Fischer Gudrun, Dr. Hünnerkopf Otto, Schorer Angelika, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Schöffel Martin, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Ritt Hans, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter
Dr. Hünnerkopf Otto
und Fraktion CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
o bis zum Abschluss des Neubewertungsverfahrens auf EU-Ebene die Auswirkungen des Einsatzes glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf das Grundwasser und die Oberflächengewässer weiterhin intensiv zu untersuchen und
o nach Vorliegen der Ergebnisse des Neubewertungsverfahrens dem Landtag über Maßnahmen zu berichten, die aus Sicht der Staatsregierung nötig sind und in eigener Kompetenz umsetzbar wären.
Der Wirkstoff Glyphosat befindet sich aktuell noch im Neubewertungsverfahren auf EU-Ebene. Berichterstattender Mitgliedstaat innerhalb der EU ist Deutschland. Das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat bereits Ende des Jahres 2013 den Entwurf eines Bewertungsberichts für den Wirkstoff Glyphosat an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt. Zwischenzeitlich erfolgten zusätzliche Ergänzungen durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Für die Länder bestehen im Rahmen des Neubewertungsverfahrens keine Zuständigkeiten. So liegen auch den Ländern die dem BVL-Bericht zugrundeliegenden Studien und Erkenntnisse nicht vor. Es obliegt daher zunächst den zuständigen Entscheidungsgremien auf EU-Ebene, Glyphosat im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung - unter Einbezug der aktuell zur Diskussion stehenden Einstufung durch die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO (IARC) - abschließend zu bewerten.