Prophylaktisches Verbot von Bisphenol A in Kinderspielzeug prüfen - Empfehlung der EFSA für den TDI-Wert umsetzen - Drucksachennummer: 17/2383

24.06.2014


Antrag der Abgeordneten

Dr. Hünnerkopf Otto, Seidenath Bernhard, Brendel-Fischer Gudrun, Schreyer-Stäblein Kerstin, Baumgärtner Jürgen, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Dr. Eiling-Hütig Ute, Flierl Alexander, Dr. Goppel Thomas, Holetschek Klaus, Dr. Huber Martin, Imhof Hermann, Kirchner Sandro, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Radlmeier Helmut, Ritt Hans, Schorer-Dremel Tanja, Dr. Schwartz Harald, Vogel Steffen

Dr. Hünnerkopf Otto

CSU

Prophylaktisches Verbot von Bisphenol A in Kinderspielzeug prüfen - Empfehlung der EFSA für den TDI-Wert umsetzen


Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Informationen für verbindliche europäische Regelungen für Bisphenol A (BPA) in Kinderspielzeug einzusetzen. Ein prophylaktisches Verbot von BPA sollte geprüft werden.

Weiter wird die Staatsregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in der EU-Verordnung 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, die Bestimmungen für Bisphenol A so gefasst werden, dass der von der EFSA im Zuge der Neubewertung von Bisphenol A empfohlene TDI-Wert (Tolerable Daily Intake = Aufnahmemenge, die ein Mensch lebenslang täglich ohne zusätzliches gesundheitliches Risiko aufnehmen kann) von 0,005 mg/kg Körpergewicht nicht überschritten wird.

Zudem sollte darauf hingewirkt werden, dass die Erforschung und Entwicklung unbedenklicher Ersatzstoffe für Bisphenol A vorangetrieben werden.

BPA ist ein teilweise als sehr problematisch angesehener Stoff, der in zahlreichen Gegenständen des täglichen Gebrauchs, auch in solchen mit direktem Kontakt zu Lebensmitteln und Getränken sowie in Kinderspielzeug, enthalten ist.

Am 26. November 2010 gab der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU bekannt, dass ab 1. März 2011 die Produktion und ab 1. Juni 2011 der Verkauf von Babyflaschen aus Polycarbonat, die BPA enthalten, in der EU verboten ist.

Am 17.01.2014 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA den Entwurf einer Neubewertung für BPA veröffentlicht. Dieser stand bis zum 13.03.2014 zur öffentlichen Konsultation. Er berücksichtigt sowohl die Aufnahme über die Nahrung als auch den Beitrag anderer Expositionspfade (z. B. Thermopapier von Kassenzetteln). Der Hauptaufnahmepfad für BPA ist laut aktueller Bewertung der EFSA die Nahrung, hier insbesondere Konserven. Die EFSA empfiehlt im Zuge der Neubewertung, den bisherigen TDI-Wert (Tolerable Daily Intake = Aufnahmemenge, die ein Mensch lebenslang täglich ohne zusätzliches gesundheitliches Risiko aufnehmen kann) von 0,05 mg/kg Körpergewicht auf einen vorläufigen TDI von 0,005 mg/kg Körpergewicht zu senken. Dies entspricht einer Senkung des TDI um den Faktor 10.

Um den Kontakt von Kindern mit BPA so weit wie möglich zu reduzieren, sind verbindliche europäische Regelungen für Kindespielzeug im Rahmen der Spielzeugrichtlinie notwendig; neben einer Überarbeitung des Migrationsgrenzwertes sollte auch ein prophylaktisches Verbot von BPA geprüft werden.

Ein Verbot von BPA könnte dazu führen, dass die Hersteller auf andere Stoffe ausweichen, deren Toxizität weniger gut bewertet ist. Das würde bedeuten, dass ein gut charakterisiertes Risiko durch ein deutlich schlechter einschätzbares Risiko ersetzt würde. Daher muss die Erforschung und Entwicklung unbedenklicher Ersatzstoffe vorangetrieben werden.

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