Antrag der Abgeordneten
Steiner Klaus, Schorer Angelika, Dr. Hünnerkopf Otto, Brendel-Fischer Gudrun, Schöffel Martin, Dorow Alex, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Ritt Hans, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter
Steiner Klaus
CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
für einen bayernweit einheitlichen Vollzug bei der Entnahme des Bibers zu sorgen, der auf einer objektiven und für alle Regionen Bayerns gleichermaßen zutreffenden Grundlage beruht. Hierfür ist das rechtlich geeignete Instrument zu wählen.
Den land-, forst- und teichwirtschaftlichen Betrieben und den Gemeinden ist dabei eine naturschutzrechtlich weitestgehende Entscheidungsbefugnis zu überlassen, um Schäden durch Biber zu vermeiden.
Die Biberpopulation in Bayern nimmt laufend zu. Den Entnahmegenehmigungen liegen häufig regional sehr unterschiedliche Entscheidungen der örtlich zuständigen Behörden zugrunde. In der Folge des Landtagsbeschlusses vom 02.03.2011 (Drs. 16/7643) hat das Umweltministerium die Landratsämter und kreisfreien Städte mit Bibervorkommen aufgefordert, landkreisspezifische Managementkonzepte zu schaffen. Für einen einheitlichen Vollzug müssen diese nunmehr in betroffenen Gebieten flächendeckend erstellt werden, um die Bereiche mit Handlungsbedarf zu identifizieren und die fachlichen Grundlagen für ein weiteres Tätigwerden durch die Kreisverwaltungsbehörden zu legen.