Sicherung der Dorf- und Betriebshilfe in Bayern

30.03.2015


Antrag der Abgeordneten
Schorer Angelika, Brendel-Fischer Gudrun, Schöffel Martin, Beißwenger Eric, Kreitmair Anton, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter

Schorer Angelika

CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen, welche Anpassungen der bestehenden Förderrichtlinie an Änderungen des EU-Beihilferechts erforderlich sind, um im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel zu gewährleisten, dass die Dorf- und Betriebshilfe sowie die Melkeraushilfe in Bayern ihre aus sozialen Gründen besonders wichtigen Aufgaben bezüglich Leistungsumfang, Qualität und Betreuung der Einsätze erfüllen kann, um damit die bäuerlichen Familienbetriebe in Bayern, die im Unterschied zu Großbetrieben nicht auf Fremdarbeitskräfte zurückgreifen können, bei der Überbrückung von sozialen Notlagen entsprechend den Erfordernissen hinreichend unterstützen zu können.

Das seit 2015 maßgebliche neue EU-Beihilferecht erfordert Anpassungen der bereits seit vielen Jahren bestehenden Förderung der Dorf- und Betriebshilfe in Bayern, insbesondere hinsichtlich Antragstellung, Transparenz und Einsatzzeiträume. So ist nach den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 - sog. Gruppenfreistellungsverordnung - u. a. die Förderung von Vertretungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe auf insgesamt drei Monate pro Jahr und Beihilfeempfänger begrenzt. Für Mutterschafts- und Elternurlaub beträgt der maximale Förderzeitraum jeweils 6 Monate. Gerade bei besonders schwierigen Fällen, z. B. im Todesfall oder bei schweren Erkrankungen (z. B. Krebs) sind jedoch zum Teil wesentliche längere Einsatzzeiten der Ersatzkräfte notwendig, um diese betrieblich, insbesondere aber auch menschlich sehr schwierigen Phasen zu überbrücken.
Der Freistaat Bayern fördert die Dorf- und Betriebshilfe sowie die Melkeraushilfe zur Überbrückung von sozialen Notlagen in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben ergänzend zu den Leistungen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungen. Damit wird gewährleistet, dass für die sowohl vom Wissen und Können her als auch aufgrund der psychischen Belastung äußerst anspruchsvollen Tätigkeit entsprechend gut ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte im notwendigen Umfang eingesetzt werden können. Die verschiedenen Trägerorganisationen für die Dorf- und Betriebshilfe einschließlich Melkeraushilfe haben im Jahr 2012 einen Dachverband gegründet, um die Verhandlungsposition gegenüber dem bundeseinheitlichen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG) zu verbessern, Effizienzgewinne zu erzielen und auch künftig ein qualitativ hochwertiges Dienstleistungsangebot aufrechterhalten zu können.

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