Digitalisierung von Kulturgut - Informationsmonopol verhindern - Drucksachennummer: 17/5339

12.02.2015


Antrag der Abgeordneten

Jörg Oliver, Kreuzer Thomas, Brendel-Fischer Gudrun, Blume Markus, Kränzle Bernd, Dr. Bernhard Otmar, Brannekämper Robert, Brückner Michael, Dorow Alex, Dr. Goppel Thomas, Guttenberger Petra, Dr. Herrmann Florian, Herold Hans, Hofmann Michael, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Huber Erwin, Kaniber Michaela, Ländner Manfred, Neumeyer Martin, Nussel Walter, Radlmeier Helmut, Reiß Tobias, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Rüth Berthold, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Westphal Manuel, Wittmann Mechthilde

Jörg Oliver

CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst schriftlich und mündlich bis zur Sommerpause 2015 ihr Konzept zur Digitalisierung von Kulturgut der Archive, Bibliotheken und Museen und Sammlungen in Bayern vorzustellen, welches im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel umzusetzen ist.
Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie ist der aktuelle Stand der Digitalisierung bei staatlichen Kultureinrichtungen, und anderen herausragenden bayerischen Kulturinstitutionen?
- Wie viele staatliche Mittel wurden bisher den einzelnen Bereichen zur Verfügung gestellt?
- Wie viele Drittmittel konnten für Digitalisierungsprojekte bisher akquiriert werden?
- Welche Digitalisierungsprojekte wurden bisher durchgeführt, welche Projekte sind derzeit am Laufen, welche sind für die Zukunft geplant?- In welchen Bereichen sieht die Staatsregierung den größten Handlungsbedarf?
- Mit welchen Konzepten und welchen Kooperationspartnern sollen die Aufgaben bewältigt werden?
- Welche Kooperationen bzw. Koordinationsmaßnahmen werden auf Landes-, Länder-, Bundes- und europäischer Ebene durchgeführt und von wem finanziert?
- Welche staatlichen und staatlich geförderten Einrichtungen sind Partnerschaften zur Digitalisierung ihrer Bestände zu welchen Bedingungen mit wem eingegangen?
- Mit welchen Maßnahmen möchte die Staatsregierung Tendenzen entgegenwirken, die mittelfristig dazu geeignet sind, Monopolstellungen Vorschub zu leisten und die gemeinsam von Bund und Ländern getragene Deutsche Digitale Bibliothek durch faktisch entstehende Informationsmonopole zu schwächen?

Die Digitalisierung von Kulturgütern ist eine der großen Aufgaben, vor der die Kultureinrichtungen stehen. Der Handlungsbedarf ist vielfältig: Die staatlichen Archive konnten bisher nur einen Teilbereich ihrer Bestände digitalisieren, selbst die Staatsbibliothek, die über den größten Bestand digitalisierter Werke unter allen deutschen Bibliotheken verfügt, steht mit mittlerweile mehr als einer Million digitalisierten Dokumenten gleichwohl noch vor einer großen Herausforderung.
Digitalisierung kann helfen, die Inhalte von z.B. durch säurebedingten Papierzerfall bedrohten Büchern oder wertvollen Archivguts zu sichern. Durch Digitalisierung werden die Bestände der Bibliotheken im Internet öffentlich und weltweit zugänglich. ,,Nicht im Netz auffindbare Bestände werden fast nicht mehr wahrgenommen", stellt auch die Staatsregierung fest. Aktuell zeigt der Fall Gurlitt, wie wichtig Digitalisierung ist. Die Provenienzrecherche gestaltet sich nicht zuletzt deshalb so aufwändig, weil die meisten Quellen bisher nicht digital erschlossen sind. Und auch die Museen sind im Zugzwang. Allein um für das Publikum attraktiv zu bleiben, sollten sie im Netz mit ihren Sammlungen und Ausstellungen präsent sein.
Die Einrichtungen haben die Bedeutung des Themas erkannt. Zur Finanzierung sind einige Einrichtungen wie etwa die Bayerische Staatsbibliothek und das Deutsche Museum Partnerschaften mit Google eingegangen. Der Preis könnte hoch sein: Mit dem Zugang zu den Beständen ist zu befürchten, dass Unternehmen faktische Informationsmonopole aufbauen. Der Stellenwert etwa der Deutschen Digitalen Bibliothek darf nicht geschwächt werden. Das erfährt heute schon die Nationalbibliothek in Oslo. Obwohl sie ohne Beteiligung Dritter ihre Bestände digitalisiert, bedienen sich die Nutzer Internetsuchhilfen, die schneller und umfassender sind.

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