Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Huber Erwin, Jörg Oliver, Blume Markus, Dr. Bernhard Otmar, Dorow Alex, Dr. Goppel Thomas, Guttenberger Petra, Herold Hans, Dr. Herrmann Florian, Hofmann Michael, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Kränzle Bernd, Ländner Manfred, Neumeyer Martin, Nussel Walter, Reiß Tobias, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Rüth Berthold, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Wittmann Mechthilde
Huber Erwin
CSU
Der Landtag wolle beschließen:
1. Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie sowie dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu berichten, welche Konsequenzen sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2014 zur Frage regionalisierter Werbung bundesweiter TV-Sender ergeben und wie die Medienpolitik darauf reagieren kann.
2. Der Landtag unterstützt die Staatsregierung darin, die vom Runden Tisch Medienpolitik, in dem die wichtigsten Vertreter der Medienbranche in Bayern die Konsequenzen aus der zunehmenden Konvergenz der Medien diskutiert haben, benannten Handlungsfelder und -empfehlungen als Anliegen bayerischer Medienpolitik aufzugreifen und in die Diskussions- und Entscheidungsprozesse auf Landes-, Bundes- und Europaebene einzubringen. Dies gilt insbesondere für die laufenden Beratungen der Bund-Länder-Kommission zum Thema Konvergenz der Medien und regulatorische Folgen.
3. Der Landtag sieht als Ziel eine Medienordnung, die den Herausforderungen der Digitalisierung und den veränderten Wettbewerbsbedingungen Rechnung trägt. Dies erfordert eine Überprüfung aller bestehenden Vorschriften, inwieweit sie noch zeitgemäß und zur Sicherung der Medienvielfalt erforderlich sind.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17. Dezember 2014 in letzter Instanz entschieden, dass der bundesweiten ProSiebenSat1-Sendergruppe die Ausstrahlung regionalisierter Werbespots durch ein Auseinanderschalten der nationalen Programme nach geltendem Rundfunkrecht nicht untersagt werden darf. Gegenstand der Lizenzierung durch die jeweiligen Landesmedienanstalten seien nur die redaktionellen Programminhalte, nicht dagegen die Werbung. Der Rundfunkstaatsvertrag enthalte für regionale Werbung keine entsprechenden Beschränkungen.
Zeitungsverleger und regionale private Rundfunksender befürchten bei Zulassung regionalisierter Werbung in bundesweiten Programmen tiefgreifende Veränderungen auf den regionalen Werbemärkten zu ihrem Nachteil und sehen dadurch die Medien-vielfalt in den betroffenen Regionen in Gefahr.
Die Medienpolitik in den Ländern steht damit vor der Frage, ob insoweit eine entsprechende Klarstellung im Rundfunkstaatsvertrag erfolgen soll und wie die Finanzierungsmöglichkeiten privater Rundfunkveranstalter durch Werbung zeitgemäß weiterentwickelt werden können, ohne einseitig den Wettbewerb zu beeinflussen und die publizistische Vielfalt zu gefährden.
Dieses Beispiel zeigt, dass die bestehende Regulierung dem rasanten technischen und wirtschaftlichen Wandel in der Medienwelt in vielen Fällen nicht mehr gerecht wird. Die Digitalisierung der Medienwelt, die zu einer Aufhebung der Grenzen zwischen den einzelnen Übertragungswegen und Mediengattungen führt, bringt tiefgreifende Veränderungen der Geschäftsmodelle und Wettbewerbsbedingungen für die gesamte Medienbranche mit sich. Die Medienkonvergenz verlangt von Politik und Gesellschaft neue Antworten, wie Meinungs- und Angebotsvielfalt, Chancengleichheit im Wettbewerb sowie grundlegende Wertvorstellungen bei Jugend- und Datenschutz, bei Urheber- und Persönlichkeitsrechten auch in Zukunft gewährleistet werden können. Dazu sind in vielen Bereichen neue regulatorische Rahmenbedingungen erforderlich.
Umso wichtiger war die Initiative von Ministerpräsident Horst Seehofer, der bei den Medientagen München 2012 zu einem Runden Tisch Medienpolitik eingeladen hat, um im Dialog zwischen den wichtigsten Akteuren der Medienbranche in Bayern den bestehenden Handlungsbedarf in den jeweiligen Regulierungsbereichen zu identifi-zieren und konkrete Handlungsempfehlungen für eine zeitgemäße Medienordnung zu erarbeiten.
Die Ergebnisse des Runden Tisches Medienpolitik wurden bei den Medientagen München 2014 vorgestellt. Sie enthalten in vielen Bereichen vom Urheberrecht und Jugendmedienschutz, über die Fragen der Werbung, der Medienkonzentration und der Plattformregulierung bis hin zu den Aufsichtsstrukturen konkrete Vorschläge an die Politik. Die übergreifende Zielsetzung dieser Vorschläge, alle Regulierungsbereiche grundlegend zu überdenken, nicht mehr zeitgemäße Beschränkungen und Asymmetrien in der Medienordnung abzubauen und dadurch mehr Freiräume für die Entfaltung kreativer Potentiale und unternehmerischer Innovationen zu eröffnen, um den Medienstandort Bayern im internationalen Wettbewerb zu stärken, ist zu begrüßen.
Soweit die Handlungsvorschläge vom Runden Tisch im Konsens verabschiedet wurden und damit die gemeinsamen Interessen der Branche abbilden, sollten sie daher von der Politik auf der jeweils zuständigen Ebene aufgenommen und geprüft werden und schnellstmöglich in konkrete Initiativen münden. Die von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder eingesetzte Bund-Länder-Kommission zum Thema ,,Konvergenz der Medien und regulatorische Folgen" eröffnet die Chance, wesentliche Anliegen des Runden Tisches umzusetzen. Diese Chance sollte der Freistaat Bayern im Interesse seiner herausragenden Medienvielfalt nutzen.