Neubewertung von Bisphenol A durch die EFSA umsetzen - Drucksachennummer: 17/5019

29.01.2015


Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Brendel-Fischer Gudrun, Schreyer-Stäblein Kerstin, Dr. Hünnerkopf Otto, Seidenath Bernhard, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schorer-Dremel Tanja, Baumgärtner Jürgen, Blume Markus, Dr. Eiling-Hütig Ute, Dr. Goppel Thomas, Holetschek Klaus, Imhof Hermann, Kirchner Sandro, Radlmeier Helmut, Vogel Steffen

Dr. Hünnerkopf Otto

und Fraktion CSU


Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Basis der Neubewertung von Bisphenol A (BPA) durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 21.01.2015 für eine Herabsetzung des BPA-Grenzwertes in der Europäischen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG einzusetzen. Ein vorsorgliches Verbot von BPA in Kinderspielzeug sollte geprüft werden.

Weiter wird die Staatsregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in der EU-Verordnung 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, der Grenzwert für BPA an die Neubewertung der EFSA angepasst wird.

Zudem sollte darauf hingewirkt werden, dass die Erforschung und Entwicklung unbedenklicher Ersatzstoffe für Bisphenol A vorangetrieben werden.

BPA ist ein teilweise als sehr problematisch angesehener Stoff, der in zahlreichen Gegenständen des täglichen Gebrauchs, auch in solchen mit direktem Kontakt zu Lebensmitteln und Getränken sowie in Kinderspielzeug, enthalten ist.

Am 21.01.2015 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA die Neubewertung der Industriechemikalie BPA veröffentlicht. Sie berücksichtigt sowohl die BPA-Aufnahme über die Nahrung als auch andere Aufnahmepfade, z. B. Thermopapier von Kassenzetteln, Kosmetika, Staub und Spielzeug. Der Hauptaufnahmepfad für BPA ist laut aktueller Bewertung der EFSA die Nahrung, hier insbesondere Konserven. Die EFSA hat im Zuge der Neubewertung, den bisherigen TDI-Wert (Tolerable Daily Intake = Aufnahmemenge, die ein Mensch lebenslang täglich ohne zusätzliches gesundheitliches Risiko aufnehmen kann) von 0,05 mg/kg Körpergewicht auf einen vorläufigen TDI von 0,004 mg/kg Körpergewicht gesenkt. Dies entspricht einer Senkung des TDI um den Faktor 12,5.

Zwischenzeitlich wurde ein Grenzwert für BPA in die europäische Spielzeugrichtlinie eingeführt. Dieser sollte an die Neubewertung durch die EFSA angepasst werden. Aus vorsorglichen Gründen sollte auch ein Verbot von BPA in Kinderspielzeug geprüft werden, da beim Spielen von Kindern neben der oralen Aufnahme auch eine mögliche Aufnahme über die Haut in die Bewertungen einbezogen werden muss. Wie im Fall der 2011 verbotenen Säuglingstrinkflaschen aus Polycarbonat stehen für Spielzeug genug Ersatzmaterialien zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund der Herabsetzung des TDI-Wertes durch die EFSA ist auch eine Senkung des BPA-Grenzwertes in der EU-Lebensmittel-Kunststoff-Verordnung erforderlich. Ein Totalverbot von BPA in sämtlichen Lebensmittelbedarfsgegenständen ist auf der wissenschaftlichen Basis der EFSA-Neubewertung nicht zu rechtfertigen.

Ein Verbot von BPA könnte auch dazu führen, dass die Hersteller auf andere Stoffe ausweichen, deren Toxizität weniger gut bewertet ist. Das würde bedeuten, dass ein gut charakterisiertes Risiko durch ein deutlich schlechter einschätzbares Risiko ersetzt würde. Daher muss die Erforschung und Entwicklung unbedenklicher Ersatzstoffe vorangetrieben werden.

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