Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Brendel-Fischer Gudrun, Schorer Angelika, Dr. Hünnerkopf Otto, Steiner Klaus, Schöffel Martin, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Bachhuber Martin, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Ritt Hans
Schorer Angelika
und Fraktion CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einzusetzen, dass bei den Verhandlungen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA (TTIP) der Schutz von Agrarerzeugnissen und Lebensmittel mit geschützten Herkunftsbezeichnungen in der EU auch weiterhin gewährleistet bleibt. Des Weiteren wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine umfassende Anerkennung der regionalen europäischen Spezialitäten und ihres Schutzstatus durch die USA einzusetzen. Auch ist darauf hinzuwirken, dass im Falle des Missbrauchs von geschützten Herkunftsbezeichnungen innerhalb der EU geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Darüber hinaus wird die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, den Schutz bayerischer regionaltypischer Spezialitäten weiter auszubauen.
Für die Regionen haben typische Spezialitäten häufig eine besondere Bedeutung. Sie sorgen für regionale Identität und sichern darüber hinaus Strukturen und Wirtschaftskraft sowie Arbeitsplätze in den Regionen. Sie sind damit ein wichtiges Identitätsmerkmal für die Verbraucher. Dies trifft insbesondere für Bayern zu. In Bayern sind derzeit bereits 43 Spezialitäten geschützt. Der Umsatz der bayerischen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit herkunftsgeschützten Produktion macht mehr als 10 % der Gesamtumsätze der Ernährungswirtschaft aus. Der Schutz dieser Produkte in der EU muss daher auch bei internationalen Vereinbarungen zwingend gewahrt werden.
Die Verbraucher wollen sich informieren, wo Nahrungsmittel erzeugt werden und sie haben ein Recht darauf, das zu erhalten, was auf der Verpackung draufsteht. Dies gilt in besonderem Maße für geschützte Herkunftsbezeichnungen.
Es ist ein Kernanliegen der EU in TTIP (wie in anderen Freihandelsabkommen der EU, z.B. mit Kanada, Korea, Singapur) eine Anerkennung des EU-Schutzes der geografischen Herkunftsangaben, welche bisher immer von den USA grundsätzlich abgelehnt wurde, auch in den USA zu erreichen. Hierbei sollte ein umfassender Schutz der europäischen Herkunftsangaben in den USA angestrebt werden.
Zum Erhalt der Glaubwürdigkeit ist jede missbräuchliche Verwendung von geographischen Herkunftsbezeichnungen auch innerhalb der Europäischen Union zu unterbinden. Nur so können die Interessen zum Schutz regionaltypischer Produkte bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten auch durchgesetzt werden. Darüber hinaus wird durch einen weiteren Ausbau und Stärkung des Herkunftsschutzes der typischen bayerischen Spezialitäten das Fundament der Marke Bayern gefestigt und vor Rufausbeutern und Trittbrettfahrern geschützt.