Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Schorer Angelika, Dr. Hünnerkopf Otto, Bachhuber Martin, Beißwenger Eric, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Rudrof Heinrich, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Sem Reserl, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde
Schorer Angelika
und Fraktion CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Steuerbefreiung für die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzten reinen Biokraftstoffe erhalten bleibt.
Der Entwurf der Bundesregierung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sieht die Streichung der Steuerbefreiung für in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzte reine Biokraftstoffe vor (vgl. Art. 1 Nr. 31: Änderung von § 57 Abs. 5 des Energiesteuergesetzes). Auch wenn es sich bei den für die Land- und Forstwirtschaft besonders interessanten Bioreinkraftstoffen derzeit nur noch um geringe Mengen handelt (2008: rund 400.000 t; 2016: rund 4.000 t), wäre der Wegfall der Steuerbefreiung ein fatales Signal an und für die Land- und Forstwirtschaft. Für diesen Sektor sind regional und nachhaltig erzeugte Biokraftstoffe eine wichtige Option zum Klimaschutz. Neben dem Beitrag zum Klimaschutz leisten Biokraftstoffe auch einen Beitrag zum Boden- und Gewässerschutz sowie zur Schonung fossiler Ressourcen. Rapsöl- und Pflanzenölkraftstoff zeichnen sich durch eine im Vergleich zu fossilem Diesel sehr gute biologische Abbaubarkeit und sehr geringe Wassergefährdung aus. Diese Perspektive soll erhalten bleiben.