Nicht deklarierte Nanopartikel in Lebensmitteln - Drucksachennummer: 17/14840

01.12.2016


Antrag der Abgeordneten
Schorer-Dremel Tanja, Schorer Angelika, Dr. Hünnerkopf Otto, Brendel-Fischer Gudrun, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schöffel Martin, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter
 
        
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Schorer-Dremel Tanja

CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, über den Kenntnisstand zu Nanopartikeln in Lebensmittelzusatzstoffen (wie z.B. Titandioxid [E171] und Siliziumdioxid [E551]), deren Risikobewertung, Eintrag in Lebensmittel und die etwaig resultierende Kennzeichnungspflicht zu berichten.

Nach einem u.a. in der ,,Wirtschaftswoche" zitierten Bericht der französischen Umweltorganisation ,,Agir pour l'environment" wurden in vier Lebensmitteln nicht deklarierte Nanopartikel gefunden.

Nanopartikel haben einen Durchmesser von weniger als 100 Nanometern (zum Vergleich: ein menschliches Haar hat einen Durchmesser von 80.000 Nanometern). Die oben genannten Zusatzstoffe werden z.B. Kaffee und Instantsuppen zugegeben, damit diese nicht verklumpen, außerdem werden sie Joghurtdressings zugegeben, damit sie weißer aussehen. Der weiße Lebensmittelfarbstoff Titandioxid (E171) ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis = qs) in Lebensmitteln allgemein zugelassen. E171 wird insbesondere verwendet für Überzüge von Dragees und Kaugummis.

Der Lebensmittelzusatzstoff Siliciumdioxid (E551) ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören u.a. Trockenlebensmittel in Pulverform (max. 10 g/kg), Käse (max. 10 g/kg), Würzmittel (qs), Nahrungsergänzungsmittel (qs), Kochsalz/ Kochsalzersatz (max. 10 g/kg). Siliciumdioxid ist darüber hinaus als Trägerstoff von Emulgatoren, Farbstoffen und Aromen zugelassen. Bislang ist wissenschaftlich nicht geklärt, wie sich Nanopartikel im menschlichen Körper verhalten, insbesondere, ob sie natürliche Barrieren im Körper überwinden können. Die Ende 2014 in Kraft getretene EU-weite Lebensmittel-Informationsverordnung verpflichtet Unternehmen, den Einsatz von "technisch hergestellten Nanomaterial" auf der Verpackung kenntlich zu machen. Indes berichtet die französische Umweltorganisation "Agir pour l'environment" über den Fund noch nicht deklarierten, aber deklarationspflichtigen Nanopartikeln in Lebensmitteln, die evtl. auch in Deutschland auf dem Markt sind.
        
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Teilen Sie diese Meldung