Antrag der Abgeordneten
Schorer-Dremel Tanja, Brendel-Fischer Gudrun, Dr. Hünnerkopf Otto, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schöffel Martin
Schorer-Dremel Tanja
CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, nach Abschluss der derzeit laufenden Überprüfung auf Grundlage der EU-Kosmetikverordnung (EU-Verordnung Nr. 1223/2009) hinsichtlich der Werbeaussagen bei kosmetischen Mitteln über die Bestimmungen zur Verwendung der Begriffe ,,Naturkosmetik", ,,geeignet für sensible Haut" und ,,hypoallergen" bei Kosmetikprodukten zu berichten.
Begründung:
Auf Verpackungen von Kosmetika finden sich oft werbende Angaben und Versprechen. Indes sind häufig verwendete Formulierungen wie z.B. ,,Naturkosmetik", ,,geeignet für sensible Haut" und ,,hypoallergen" rechtlich nicht klar definiert. Das wird dem Verbraucherschutz nicht gerecht. Bei Prüfungen wie Hautverträglichkeitstests müssen standardisierte Verfahren festgelegt werden, um ein vergleichbares Niveau zu erreichen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 vom 30.11.2009 über kosmetische Lebensmittel ist in dieser Hinsicht - wie auch vom Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) festgestellt wird - derzeit nicht ausreichend.
Gemäß Artikel 20 der EU-Kosmetikverordnung hatte die Kommission bis zum 11.07.2016 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Verwendung von Werbeaussagen vorzulegen.