Antrag der Abgeordneten
Kreitmair Anton, Dr. Hünnerkopf Otto, Schorer Angelika, Brendel-Fischer Gudrun, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter
Kreitmair Anton
CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Leitfaden ,,Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" im Laufe des Jahres 2017 an die BayKompV anzupassen. Dafür soll die Bewertungsmethode des Leitfadens, die im Kapitel ,,Arbeitsschritte zur Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" dargestellt wird, durch das Bewertungsschema der BayKompV ersetzt werden. Die Eingriffe sollen, ebenso wie die naturschutzfachliche Aufwertung der Kompensationsmaßnahmen, anhand der Biotopwertliste bewertet werden.
Die Regelungen zur Berücksichtigung der Agrarstrukturellen Belange der BayKompV § 9 und 10 sind für die Eingriffsregelung der Bauleitplanung nach BauGB zu integrieren.
Nach über dreizehn Jahren muss der Regelablauf der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung angepasst werden. Dabei ist darauf zu achten, dass ein fairer Ausgleich zwischen den Flächenansprüchen des Vorhabens, des Naturschutzes und der Landwirtschaft stattfindet.
Die Bewertung von Eingriff und Kompensation anhand der Biotopwertliste ist dem bisher im Leitfaden ,,Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" enthaltenen Verfahren an Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei Weitem überlegen.