Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Brendel-Fischer Gudrun, Kreitmair Anton, Dr. Hünnerkopf Otto, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja
Kreitmair Anton
und Fraktion CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die verpflichtende Nährwertdeklaration ab 13.12.2016 auf Grundlage der LMIV (EU-Lebensmittel-Informationsverordnung vom 25.10.2011, Nr. 1169/2011) möglichst praxistauglich umgesetzt wird und anzustreben, dass handwerkliche Lebensmittelhersteller und Kleinunternehmer wie beispielsweise Bäckereien, Konditoreien, Metzgereien sowie Direktvermarkter wie Hofläden oder Bauernmärkte soweit rechtlich möglich von der verpflichtenden Nährwertdeklaration befreit werden.
Die betroffenen Verbände sind - zur Weiterleitung der Information an die Betriebe - umfassend zu unterrichten.
Derzeit herrscht bei den handwerklichen Konditoreien, Bäckereien, Metzgereien und bei den regionalen Direktvermarktern (wie Bauernläden, Hofläden, Bauernmärkte etc.) eine große Verunsicherung bezüglich der Umsetzung der Nährwertkennzeichnung.
Um die regionale Versorgung mit Lebensmitteln weiter zu fördern, sind möglichst einfache Regelungen bzgl. der Nährwertkennzeichnung notwendig.