Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Brendel-Fischer Gudrun, Schorer Angelika, Beißwenger Eric, Kreitmair Anton, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter
Schorer Angelika
und Fraktion CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest:
Die Klageerhebung der Kommission beim Europäischen Gerichthof wegen Verletzung von Art. 5 Abs. 5 und 7 in Verbindung mit den Anhängen II und III der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen ist für die derzeitige Novellierung der Düngeverordnung in Deutschland nicht hilfreich.
Die Klage richtet sich gegen die geltende Düngeverordnung aus dem Jahre 2006 und berücksichtigt nicht die weitreichenden und mittlerweile absehbaren Verbesserungen durch die Novelle der Düngeverordnung, die der EU bereits Ende 2015 zur Notifizierung übermittelt wurden.
Der Landtag ist besorgt, dass durch die Klageerhebung vor Abschluss der Strategischen Umweltprüfung (SUP) und Vorlage der Ergebnisse die bislang gefundenen Vereinbarungen auf Bund-Länder-Ebene in Frage gestellt werden könnten. Die politischen Lager werden dadurch eher gespalten, als zeitnah zielführende Kompromisse ermöglicht werden.
Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, sich auch weiterhin auf Bundes- und Landesebene für eine praxistaugliche Düngeverordnung einzusetzen, die eine ausgewogene Berücksichtigung des notwendigen Wasserschutzes und der Anforderungen der klein- und mittelbäuerlich strukturierten Landwirtschaft berücksichtigt, an den bislang vorgesehenen Länderermächtigungen z. B. für besonders belastete Gebiete festhält und die zeitnah umgesetzt wird.
Des Weiteren wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass in der Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof alle im Zuge der Novellierung der Düngeverordnung geplanten Verbesserungen aufgenommen werden, damit der Europäische Gerichtshof ein realistisches Bild von den in Deutschland unternommenen Bemühungen erhält.
Parallel zum ständigen Austausch mit der Bundesregierung hat die Europäische Kommission Ende April 2016 beschlossen, im Vertragsverletzungsverfahren Klage zu erheben. Die Klageschrift wurde der Bundesregierung am 31. Oktober förmlich zugestellt. Derzeit wird die Klageschrift der EU-Kommission von der Bundesregierung geprüft.
Grundsätzlich sind bei der Novellierung der Düngeverordnung die Anforderungen aus dem Gewässerschutz und die Erfordernisse einer praxisgerechten Umsetzung in Einklang zu bringen. Dies erfordert aufgrund des föderalen Systems in Deutschland einen - auch zeitlich- intensiven Abstimmungsprozess. Zudem sind neben der Düngeverordnung auch Änderungen des Düngegesetzes und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) notwendig. Die bislang gefundenen Kompromisse dürfen durch die Klageerhebung nicht in Frage gestellt werden.