Antrag der Abgeordneten
Kreitmair Anton, Dr. Hünnerkopf Otto, Brendel-Fischer Gudrun, Schorer Angelika, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter
Kreitmair Anton
CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, für die im Zuge der Energiewende notwendigen Maßnahmen zum Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze, insbesondere für die vorrangige Verlegung von Erdkabeln, schnelle und unbürokratische Regelungen zur naturschutzrechtlichen Kompensation zu erarbeiten. Ziel ist es, die Voraussetzungen für einen flächensparenden Netzausbau zu schaffen und die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen für Ausgleichsflächen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu minimieren.
Die Staatsregierung wird weiter aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die artenschutzrechtlichen Kompensationsverpflichtungen für diese Projekte flächenschonend umgesetzt werden. Dadurch soll auch der positive Gegenwert der Umstellung von Kernkraft und fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien für die Natur gewürdigt werden.
Ein zügiger Netzausbau und die Realisierung sonstiger Umsetzungsprojekte sind elementar für das Gelingen der Energiewende. Allein für die Stromleitungsbauvorhaben im Höchstspannungsbereich ist in Bayern beispielsweise geplant, über 400 Kilometer Erdverkabelung unterirdisch zu verlegen. Hierfür müssen Hürden wie der naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Ausgleich reduziert werden, um den Netzausbau und sonstige Umsetzungsprojekte zügig und ohne weitere Schwierigkeiten durchführen zu können.
Darüber hinaus stellt der Netzausbau im Sinne der an sich ökologischen Energiewende keinen oder lediglich einen minimalen Eingriff in die Natur dar und trägt durch den Umbau der Energieerzeugung und dem Ausstieg aus der Kernkraft sowie der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern (bspw. Kohle) langfristig zur Abwendung von Gefahren für die Biodiversität bei.