Bayerische Umsetzung des Maßnahmenplans nach §58 d AMG - Drucksachennummer: 17/12056

15.06.2016


Antrag der Abgeordneten

Kreitmair Anton, Dr. Hünnerkopf Otto, Schorer Angelika, Brendel-Fischer Gudrun, Schreyer-Stäblein Kerstin, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter
        
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Kreitmair Anton

CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert zu berichten, ob die Einforderung von Maßnahmenplänen nach § 58 d AMG aufgrund der vorliegenden Daten in allen Fällen der Überschreitung der Kennzahl 2, insbesondere in der Rindermast, zu rechtfertigen ist.

Die Zahl der Antibiotika-Anwendungen in der Rindermast beschränkt sich auf wenige Fälle. Fehlmeldungen aufgrund des komplizierten Eingabeverfahrens führen zusätzlich zur Verzerrung des Bildes der Antibiotika-Anwendungen in der Rindermast und führen dazu, dass Betriebe mit wenigen Antibiotika-Anwendungen in das dritte Quartil eingruppiert werden, das die Erstellung und Abgabe eines Maßnahmenplans vorschreibt. Betriebe, die nur einzelne Antibiotika-Anwendungen aufweisen, werden dadurch gezwungen, einen Maßnahmenplan zu erstellen und eine Strategie zur Einsatzminderung aufzuzeigen. Dieser Vorgang wiederholt sich in folgenden Erhebungszeiträumen, auch bei notwendigem und geringstem Einsatz von Antibiotika. An der Einstufung von 25% in das dritte Quartil ändert sich auch nichts, obwohl der Einsatz von Antibiotika inzwischen insgesamt erheblich zurückgegangen ist. Darauf nimmt das System nicht Rücksicht. Deshalb ist die Staatsregierung aufzufordern, diese Automatik, die der Zielsetzung des AMG, die Bildung von Resistenzen zu verringern, nicht entspricht, durch eine Teilbefreiung von Angaben in den Maßnahmenplänen abzustellen.        

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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