Fischereiförderung gerecht ausgestalten - Drucksachennummer: 17/11726

02.06.2016


Antrag der Abgeordneten

Schorer Angelika, Brendel-Fischer Gudrun, Beißwenger Eric, Guttenberger Petra, Herold Hans, Kreitmair Anton, Nussel Walter, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Nikolaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter

Schorer Angelika

CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, in der ,,Richtlinie zur Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF (EMFF-Richtlinie)" bezüglich der Förderbedingung einer Prosperitätsgrenze bzw. einer Einzelfallprüfung Gleichheit mit den EMFF-Richtlinien aller anderen Bundesländer herzustellen.

Die bayerische Richtlinie zum EU-Förderprogramm EMFF (2014-2020) enthält als einzige der Länder-Richtlinien in Deutschland die Bedingung einer Prosperitätsgrenze über der eine Förderung versagt wird. Auch fordert keine der anderen Länder-Richtlinien zum EMFF die eventuell alternative Einzelfallprüfung. Insbesondere für die bayerischen Haupterwerbsbetriebe - allesamt Familienbetriebe - ergibt sich daraus ein Wettbewerbsnachteil, da sie ihre Erzeugnisse über die Ländergrenzen hinweg vermarkten. Es sind gerade diese erfolgreichen Betriebe, die naturgemäß auch größere Investitionen tätigen müssen, um zu bestehen, denen durch die Prosperitätsgrenze eine notwendige Förderung versagt bleibt; im Gegensatz zu den Betrieben in anderen Bundesländern.

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