Antrag der Abgeordneten
Flierl Alexander, Dr. Hünnerkopf Otto, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Johann, Schorer-Dremel Tanja
Flierl Alexander
CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden Vollzugshinweise zur Unterbringung von aufgefundenen Tieren in Tierheimen, die insbesondere die Frage der Unterscheidung zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren sowie den Umfang der von den Kommunen zu erstattenden Kosten aufgreifen als auch die neue höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigen, zu erlassen.
Die ministerielle Bekanntmachung vom 01.12.1993 ist zum 01.01.2008 außer Kraft getreten, wird jedoch immer noch zu Auslegungszwecken herangezogen. Daher bedarf es neuer, für ganz Bayern gültiger Vollzugshinweise.
Streitig sind oft die Fragen, wie lange die Gemeinden die Kosten der Unterbringung der Fundtiere zu tragen haben und die Abgrenzungskriterien zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren. Gleichfalls bedarf es einheitlicher Regelungen, falls verletzte Tiere direkt vom Finder in ein Tierheim oder zum Tierarzt verbracht werden und die zuständige Kommune nicht oder erst später informiert wird. Die neue bzw. noch anstehende höchstrichterliche Rechtsprechung ist hierbei einzubeziehen.
Der Erlass neuer Vollzugshinweise entspricht zudem der Anregung und dem Wunsch der beteiligten Tierschutzverbände und des Bayerischen Gemeindetags in der Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz zur Situation der Tierheime in Bayern vom 21.04.2016.