Antrag der Abgeordneten
Schorer Angelika, Brendel-Fischer Gudrun, Beißwenger Eric, Kreitmair Anton, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Nikolaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter
Schorer Angelika
CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass bei der Novellierung der Milch-Güteverordnung die Interessen der bayerischen Milcherzeuger berücksichtigt werden.
Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass
- eine verpflichtende Installation von Tankwächtern in fest installierten Milchkühltanks nicht vorgeschrieben wird,
- kein Abzug beim Milchauszahlungspreis erfolgt, wenn die Anlieferungsmilch nicht im Rahmen eines zertifizierten Qualitätssicherungssystems erzeugt wurde,
- die Möglichkeit der Bezahlung einer S-Klasse nach bundeseinheitlichen Kriterien in der neuen Milchqualitätsverordnung erhalten bleibt,
- die Besonderheiten der Berg- und Alm- bzw. Alpwirtschaft bei den Vorgaben für die Probenahme und Prüfhäufigkeit berücksichtigt werden.
Die Milch-Güteverordnung wird derzeit auf Bundesebene neu gefasst.
Ziel der neuen Milchqualitätsverordnung ist es, die Vorgaben für die Bezahlung der Anlieferungsmilch an die veränderten Strukturen der Milcherfassung und -untersuchung in Deutschland anzupassen und bundesweit einheitliche Regelungen zu schaffen.
Eine verpflichtende Einführung von Tankwächtern ist abzulehnen, da die Anschaffung gerade in der aktuellen Milchpreissituation eine nicht vertretbare Kostenbelastung für die Milcherzeuger darstellen würde.
Ebenfalls abzulehnen ist ein obligatorischer Abzug bei Nichtteilnahme an einem Qualitätssicherungssystem auf Erzeugerebene. Hier ist die Wirtschaft gefordert, selbst Regelungen zu treffen.
Nahezu zwei Drittel der bayerischen Molkereien weist die S-Klasse aus und bezahlt hierfür einen Zuschlag. Für die Erzeuger ist dies ein Anreiz, Milch mit besonders hoher Qualität zu produzieren. Aus Gründen der Transparenz und um alle Milcherzeuger gleich zu behandeln, ist die Beibehaltung von bundesweit einheitlichen Kriterien notwendig.
Die Probenahme in der Berg- und Alm- bzw. Alpwirtschaft ist deutlich aufwändiger und kostenintensiver als bei der üblichen Probenahme im Tanksammelwagen. Deshalb sind hierfür Sonderregelungen zu schaffen.