Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Brendel-Fischer Gudrun, Schorer Angelika, Bachhuber Martin, Beißwenger Eric, Kaniber Michaela, Kreitmair Anton, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Nikolaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter
Schorer Angelika
und Fraktion CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin gegen ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern einzusetzen und den bayerischen Weg der Freiwilligkeit fortzusetzen. Der Landtag stellt fest, dass die freiwilligen Anreize im Rahmen der Investitionsförderung und Weidehaltung weiterhin geeignete und wirkungsvolle Instrumente darstellen, den Umstieg zu Ställen und Haltungsformen mit mehr Bewegungsfreiheit zu erleichtern und daher konsequent weiter verfolgt werden sollen.
Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22. April 2016 mit großer Mehrheit eine Entschließung gefasst, dass er ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern für erforderlich hält - mit einer Übergangsfrist von 12 Jahren. Der Freistaat Bayern hat gegen diese Entschließung gestimmt, denn dies hätte für Bayern erhebliche Konsequenzen. Gerade in der kleinstrukturierten Landwirtschaft gibt es noch die Anbindehaltung von Milchkühen. Schätzungsweise ein Drittel der Betriebe wären von dem Verbot betroffen, viele davon würden die Milchviehhaltung aufgeben. Strukturbrüche wären die Folge.
Für die bayerische Landwirtschaft ist die Milchproduktion von sehr hoher Bedeutung. In großen Teilen Bayerns stellt die Milcherzeugung die entscheidende Grundlage für die Einkommenssicherung unserer bäuerlichen Betriebe, für Wertschöpfung zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sowie für die Pflege und den Erhalt der Kulturlandschaft dar. Dabei werden auch in Bayern immer mehr Kühe in Laufställen gehalten.
Auch wenn die Entschließung des Bundesrates keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen hat und einen Übergangszeitraum von 12 Jahren vorsieht, ist der Beschluss der Länderkammer ein Schlag ins Gesicht vieler Milchbauern. Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation am Milchmarkt sind solche Verschärfungen ein völlig falsches politisches Signal.
In Bayern sollte daher nach wie vor das bewährte Prinzip gelten ,,Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht". Bereits seit 2008 werden Landwirte bei der erstmaligen Umstellung auf Laufstallhaltung auch finanziell in besonderer Weise unterstützt. Mit dem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft fördert der Freistaat Bayern vor allem Investitionen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Nutztiere wie z.B. den Bau von Ausläufen oder Laufhöfen. Darüber hinaus arbeitet die staatliche Beratung an Konzepten für den Umbau von Anbindeställen zu kleinen Laufställen. Auch im Kulturlandschaftsprogramm fördert Bayern die Sommerweidehaltung von Milchkühen. Dieser Weg zu mehr Tierwohl soll konsequent weiterbeschritten werden.