Antrag der Abgeordneten
Schorer Angelika, Brendel-Fischer Gudrun, Beißwenger Eric, Kreitmair Anton, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Nikolaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter
Schorer Angelika
CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird gebeten, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass bei der anstehenden Änderung des Bundesjagdgesetzes das bewährte Jagdwesen in Bayern nicht negativ berührt wird. Das gilt insbesondere für den Erhalt einer am Hegeziel ausgerichteten Festsetzung der Jagdzeiten und für die Reglementierung Jagd in Naturschutzgebieten. Des Weiteren soll darauf geachtet werden, dass die bewährte Trennung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz beibehalten wird.
Das Bundesjagdgesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Eine Weiterentwicklung in Teilbereichen, wie der Standardisierung der Anforderungen an die Jägerprüfung oder zum Schieß-leistungsnachweis wird auch aus bayerischer Sicht befürwortet. Vorschriften allerdings, die das Jagdwesen in Bayern negativ tangieren könnten, sollten vermieden werden.
In der aktuellen Fassung des § 22 Abs. 1 wird auf die in § 1 Abs. 2 BJagdG bestimmten Grundsätze der Hege als Maßstab für die Bestimmung der Jagd- und Schonzeiten Bezug genommen. Dies ist innerhalb der jagdrechtlichen Systematik konsistent. Der jagdliche He-gebegriff ist als systemimmanenter Begriff vielschichtig und lässt die Berücksichtigung aller relevanten Aspekte umfassend zu und sollte in der geltenden Fassung enthalten bleiben. Gleiches gilt für die Jagd in Schutzgebieten, die bislang auf die Regelung auf die Länder abstellt. Auch hier besteht kein Bedürfnis die Rechtslage zu ändern und die Jagd über eine Bundesregelung zu reglementieren.