Kindernahrung sicherer machen - Tenuazonsäuregehalt bei Hirseprodukten senken - Drucksachennummer: 17/3826

30.10.2014


Antrag der Abgeordneten

Schorer-Dremel Tanja, Brendel-Fischer Gudrun, Schreyer-Stäblein Kerstin, Dr. Hünnerkopf Otto, Seidenath Bernhard, Baumgärtner Jürgen, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Blume Markus, Brückner Michael, Dr. Eiling-Hütig Ute, Flierl Alexander, Dr. Goppel Thomas, Holetschek Klaus, Dr. Huber Martin, Imhof Hermann, Kirchner Sandro, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Radlmeier Helmut, Ritt Hans, Schöffel Martin, Schorer Angelika, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Vogel Steffen

Schorer-Dremel Tanja

CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich für gesetzliche Höchstmengen für den Tenuazonsäuregehalt in Hirseprodukten einzusetzen.

Tenuazonsäure ist ein Schimmelgift, das vor allem auch bei Hirseprodukten in Säuglingsnahrung nachgewiesen wurde. Ein zu hoher Tenuazonsäuregehalt in Hirseprodukten führt nachweislich zu einer Überschreitung des EFSA-Schwellenwertes, wodurch besonders die täglich tolerierbare Aufnahmemenge für Säuglinge deutlich überschritten wird.

Durch einen gesetzlich festgelegten Höchstwert für den Tenuazonsäuregehalt werden Hersteller zu einer genaueren Kontrolle des Getreides verpflichtet und Säuglinge und Kinder vor dieser Schadstoffbelastung geschützt.

Teilen Sie diese Meldung