Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Brendel-Fischer Gudrun, Dr. Hünnerkopf Otto, Schorer Angelika, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter
Dr. Hünnerkopf Otto
und Fraktion CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass in der neuen EU-Verordnung für Tierarzneimittel (Entwurfsdokument (2014)COM 558) Arzneimittel zur Anwendung für so genannte ,,alternative Heilverfahren" (z. B. Homöopathie, Phytotherapie o. ä.) angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere sollen keine Regelungen getroffen werden, die diese oft auch traditionellen Arzneimittel gegenüber chemisch-synthetischen bzw. allopathischen Arzneimitteln gemessen an ihrem Risikopotential für die tierische oder menschliche Gesundheit benachteiligen.
Tierarzneimittel werden am oder im tierischen Körper zur Vorbeugung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder Beschwerden, oder zur Beeinflussung von Körperfunktionen eingesetzt. Gerade unter dem Aspekt der Antibiotikaresistenzen sollten keine Türen für arzneiliche Vorbeugungs- und Behandlungsformen oder Arzneimittel mit gesundheitsfördernder Wirkung geschlossen werden, die auf anderen Behandlungsstrategien beruhen und potentiell geeignet sind, zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes insbesondere in der Nutztierhaltung beizutragen. Auch gehen bestimmte ,,alternative Heilverfahren" in der Regel mit einer verbesserten Tierbeobachtung und veränderten Tierbetreuung einher, was zu positiven Effekten für die Tiergesundheit und den Tierschutz beträgt.
Unabhängig davon muss auch für sog. ,,alternative Tierarzneimittel" sichergestellt werden, dass durch ihre Anwendung keine mittelbaren oder unmittelbaren Gefahren für die tierische oder menschliche Gesundheit zu befürchten sind.
Die neue EU-Verordnung für Tierarzneimittel dient auch dazu, die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln zu verbessern. Hiervon profitieren Tierhalter und Verbraucher. Auch die tierhaltende ökologische Landwirtschaft ist aufgrund der Vorgaben der EG-Öko-Basisverordnung (VO (EG) Nr. 834/2007) auf die gute Verfügbarkeit von Arzneimitteln, vor allem von nicht chemisch-synthetischen Arzneimitteln angewiesen.