Antrag der Abgeordneten
Kreitmair Anton, Schorer Angelika, Dr. Hünnerkopf Otto, Brendel-Fischer Gudrun, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter
Kreitmair Anton
CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Ersatzzahlungen nach § 15 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz verstärkt auch in regionalen Konzepten für spezifische land- und forstwirtschaftliche Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zum Einsatz kommen und damit der kooperative Naturschutz mit Land- und Fortwirten gestärkt wird.
Bei der Umsetzung verschiedener Rechtsvorgaben im Umwelt- und Naturschutz, seien es die Natura 2000 Richtlinien oder die EU-Wasserrahmenrichtlinie, stehen ergänzende und kooperative Maßnahmen im Vordergrund. Die Land- und Forstwirte zeigen im Rahmen der Antragstellung zu den Agrarumweltmaßnahmen ein großes Interesse am kooperativen Natur- und Umweltschutz. Bedauerlicher Weise wird dieses freiwillige Engagement aktuell durch begrenzte Haushaltsmittel eingeschränkt. Anstatt mit Ersatzzahlungen nach §15 Abs. 6 landwirtschaftliche Nutzflächen aufzukaufen, sollte dieses Geld verstärkt in den kooperativen Naturschutz einfließen.