Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Schorer Angelika, Brendel-Fischer Gudrun, Beißwenger Eric, Kreitmair Anton, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Herold Hans
Schorer Angelika
und Fraktion CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene
1. weiterhin gegen die Aufnahme der sog. JGS-Anlagen in die BundesanlagenVO einzusetzen.
2. für eine praxisgerechte Weiterentwicklung der Düngeverordnung (DüV) einzusetzen, die eine ausgewogene Berücksichtigung des notwendigen Wasserschutzes und der Anforderungen der klein- und mittelbäuerlich strukturierten Landwirtschaft und des Erhalts der Kulturlandschaft berücksichtigt.
Dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bis spätestens Frühjahr 2015 über die Umsetzung zu berichten.
Entgegen der Koalitionsvereinbarung und dem Vorschlag der Bundesregierung haben die rot-grünen Bundesländer einen Maßgabebeschluss im Bundesrat erwirkt, der die Aufnahme der JGS-Anlagen in die Anlagenverordnung vorsieht. Dies führt ohne fachliche Notwendigkeit zu einem massiven Kostenaufwand für Sachverständigengutachten und zusätzliche Investitionen. Die Aufnahme der sog. JGS-Anlagen in die BundesanlagenVO ist deshalb zurückzuweisen. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass, das Anliegen der rot-grünen Länder abgelehnt wird. Die bayerischen Landwirte vertrauen auf die Zusage von Bundesminister Altmaier auf umfassenden Bestandsschutz.
Die EU-Kommission hat im Rahmen der Weiterentwicklung der Düngeverordnung zum Teil überzogene Forderungen gestellt, die in Teilbereichen nicht umsetzbar sind (z.B. Düngeverbot bei Steillagen). Bei der Weiterentwicklung der Düngeverordnung sind deshalb alle Möglichkeiten für vereinfachte Aufzeichnungspflichten und Ausnahmemöglichkeiten von den geplanten höheren Anforderungen an die Technik der Gülleausbringung auszuschöpfen. Gleichzeitig dürfen die höheren Anforderungen an den Lagerraum die Wirtschaftlichkeit der Betriebe nicht gefährden.