Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Zellmeier Josef, Brendel-Fischer Gudrun, Dr. Hünnerkopf Otto, Bachhuber Martin, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schorer-Dremel Tanja
Dr. Hünnerkopf Otto
und Fraktion CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich bei der Beratung der vom Bund geplanten Mantelverordnung (Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen oder Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und zur Neufassung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung) dafür einzusetzen, dass die derzeit bestehenden Möglichkeiten der Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen mit mineralischen Bauabfällen sowie Bodenaushub gemäß der in Bayern geübten Praxis auf Basis des sog. Verfüll-Leitfadens beibehalten werden können.
Zur Entsorgung mineralischer Bauabfälle gilt derzeit in Bayern der Leitfaden ,,Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen". Nach diesem sog. Verfüll-Leitfaden werden, an die hydrogeologischen Voraussetzungen des Standortes angepasst, Materialien je nach Belastungsklasse zur Verfüllung zugelassen.
Die im 3. Arbeitsentwurf der Mantelverordnung des Bundes enthaltenen strengeren Anforderungen hätten zur Folge, dass relevante Mengen an Bauschutt nicht mehr in Verfüllungen verwertet werden könnten. Als Handlungsoptionen für die Bauabfälle verblieben im Wesentlichen die Verwertung in technischen Bauwerken, eine Steigerung des Recyclings, die Behandlung von Böden in Bodenreinigungsanlagen und ein Verbringen in Deponien. Dies ginge zum einen zu Lasten der in Bayern bestehenden Deponiekapazitäten, zum anderen würden die Entsorgungskosten für Bauherren dramatisch steigen.