Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Zellmeier Josef, Brendel-Fischer Gudrun, Schreyer-Stäblein Kerstin, Dr. Herrmann Florian, Guttenberger Petra, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Flierl Alexander, Gerlach Judith, Gibis Max, Haderthauer Christine, Heckner Ingrid, Heike Jürgen W., Huber Thomas, Kaniber Michaela, Kränzle Bernd, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Dr. Reichhart Hans, Dr. Rieger Franz, Rüth Berthold, Schöffel Martin, Schorer Angelika, Schorer-Dremel Tanja, Sem Reserl, Stamm Barbara, Stierstorfer Sylvia, Straub Karl, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Wittmann Mechthilde, Westphal Manuel
Dr. Herrmann Florian
und Fraktion CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bayerische Landtag verurteilt die Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht auf das Schärfste. Die Ereignisse in Köln, Hamburg und Stuttgart sind erschütternd und nicht hinnehmbar. Es ist untragbar, dass in Deutschland Frauen auf öffentlichen Plätzen sexuell belästigt und ausgeraubt werden. Der Rechtsstaat muss hier entschieden handeln, die Täter müssen ohne Ansehen ihrer Herkunft umgehend ermittelt und mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.
1. Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen,
dass
o gewalttätige Angriffe auf Einsatzkräfte künftig mit einer deutlich höheren Freiheitsstrafe geahndet werden können. Es muss darüber hinaus geprüft werden, ob bereits grob ungebührliches Verhalten gegenüber Einsatzkräften, das geeignet ist, die Dienstausübung zu beeinträchtigen, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
o bestehende Strafbarkeitslücken bei sexuellen Übergriffen endlich geschlossen werden. So ist es beispielsweise nicht hinnehmbar, dass Täter, die Frauen plötzlich und kurzzeitig an Geschlechtsteile greifen, nach geltendem Recht - wenn überhaupt - nur wegen Beleidung bestraft werden können. Im Rahmen der dringend erforderlichen Reform des Sexualstrafrechts soll zudem geprüft werden, ob der Strafrahmen für bestimmte Fallgruppen von sexuellen Übergriffen angehoben werden muss.
o Die Führungsaufsicht und der Einsatzbereich der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (sog. ,,elektronische Fußfessel") bei verurteilten extremistischen Gefährdern zur Abwehr von Terrorgefahren, insbesondere zum verbesserten Schutz von Großereignissen, ausgeweitet werden.
o Asylbewerber und Flüchtlinge, die rechtskräftig wegen einer schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe auch auf Bewährung verurteilt werden, keine Flüchtlingsanerkennung mehr erhalten. Die Hürden für die Ausweisung und Abschiebung straffälliger Ausländer müssen insgesamt abgesenkt werden.
o Herkunftsländern, die sich weigern, von Deutschland ausgewiesene Staatsangehörige wieder aufzunehmen, die Entwicklungshilfe gekürzt wird.
2. Die Staatsregierung wird außerdem aufgefordert, zu prüfen, ob an Kriminalitätsbrenn- und Gefahrenpunkten die Videoüberwachung zur Abschreckung von Straftätern und zur Unterstützung bei der Aufklärung von Straftaten weiter ausgebaut werden sollte.
Die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger ist die vornehmste Aufgabe des Rechtsstaats. Dies gilt sowohl für den Schutz vor terroristischen Bedrohungen wie auch für den Schutz vor sonstiger Kriminalität. Rechtsverfolgungsfreie Räume darf und wird es in unserem Land nicht geben. Insbesondere dulden wir keinen Import von bisher ungekannten Begehungsformen wie dem ,,taharrush gamea", also dem gemeinschaftlichen Vorgehen zur sexuellen Belästigung oder Vergewaltigung.
Unsere Gesetze und Werte gelten für jedermann und sind nicht verhandelbar, wer sich über sie hinwegsetzt, muss die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen. Dies gilt sowohl für deutsche Staatsangehörige als auch für Menschen, die bei uns als Flüchtlinge Schutz suchen oder als Migranten zu uns kommen. Wer in Deutschland leben möchte, muss unsere Rechts- und Werteordnung anerkennen und einhalten. Dazu gehört die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ebenso wie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und der Schutz des Eigentums.