Keine Verschlechterung durch das Wertstoffgesetz! - Drucksachennummer: 17/9397

09.12.2015

 
Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Zellmeier Josef, Brendel-Fischer Gudrun, Schreyer-Stäblein Kerstin, Dr. Hünnerkopf Otto, Dr. Herrmann Florian, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Dünkel Norbert, Flierl Alexander, Gibis Max, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Dr. Reichhart Hans, Ritt Hans, Schorer-Dremel Tanja, Tomaschko Peter

Dr. Hünnerkopf Otto

und Fraktion CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich bei der Abfallentsorgung und besonders hinsichtlich des geplanten Wertstoffgesetzes weiterhin für eine faire Zusammenarbeit zwischen Kommunen und privaten Entsorgern einzusetzen. Dabei soll das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen erhalten bleiben und der Mittelstand gestärkt werden. Die bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte, denen die Aufgabe der Abfallentsorgung obliegt, sollen weiter eigenverantwortlich über die Infrastruktur der Wertstoffentsorgung entscheiden.

Der vorliegende Arbeitsentwurf des BMUB wird in ökologischer und ökonomischer Hinsicht als verbesserungswürdig angesehen. Insbesondere müssen beispielsweise die kommunalen Investitionen in die Wertstoffhöfe, die in Bayern bestehen, geschützt werden. Eine bürgerfreundliche Wertstoffsammlung ist von wesentlicher Bedeutung für die Akzeptanz der Kreislaufwirtschaft. Eine faire Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und den privaten Entsorgern aus dem Mittelstand sollte erreicht werden, um die flächendeckende Erfassung von Wertstoffen sicherzustellen. Neue Impulse zur Abfallvermeidung und zur Weiterentwicklung eines hochwertiges Recyclings sind wünschenswert. Besonderes Gewicht verdienen nachhaltige umweltorientierte Lösungen, die den Umwelt- und Ressourcenschutz voranbringen.

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