Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Brendel-Fischer Gudrun, Dr. Hünnerkopf Otto, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schorer-Dremel Tanja
Dr. Hünnerkopf Otto
und Fraktion CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, mit Vorliegen des Berichts des externen Sonderermittlers zu Bayern-Ei über die darin enthaltenen Ergebnisse und Empfehlungen zu berichten.
Im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Fall Bayern-Ei wurde neben dem ehemaligen Geschäftsführer der Firma auch ein Amtstierarzt eines für Bayern-Ei zuständigen Landratsamtes festgenommen, ein Mitarbeiter der Regierung von Niederbayern wurde vorläufig von seinen Aufgaben entbunden.
Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf hat daraufhin angekündigt, einen externen Sonderermittler einzusetzen. Dieser hat die Aufgabe, die Strukturen der amtlichen Lebensmittelüberwachung fachlich zu überprüfen. Bis Ende Januar 2016 soll der Sonderermittler seine Empfehlungen vorlegen.
Der gesundheitliche Verbraucherschutz in Bayern hat höchste Priorität. Hierzu ist es notwendig, dass die personellen sowie strukturellen Voraussetzungen für eine effiziente Lebensmittelüberwachung gegeben sind. Um das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit bayerischer Lebensmittel und die Aufgabenwahrnehmung der bayerischen Lebensmittelüberwachung zu stärken, ist eine vollständige und transparente Aufklärung dieses Falles notwendig.