Kein übereilter Aktionismus bei EU-Feuerwaffenrichtlinie - Drucksachennummer: 17/9226

01.12.2015

 
Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Zellmeier Josef, Brendel-Fischer Gudrun, Freller Karl, Dr. Herrmann Florian, Schorer Angelika, Rüth Berthold, Bachhuber Martin, Beißwenger Eric, Dünkel Norbert, Flierl Alexander, Gibis Max, Dr. Huber Martin, König Alexander, Kreitmair Anton, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Dr. Reichhart Hans, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Dr. Schwartz Harald, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Tomaschko Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard

Dr. Herrmann Florian

und Fraktion CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich gegenüber dem Bund und der Europäischen Union
dafür einzusetzen, dass das bestehende Recht insbesondere für den Umgang und den Handel
mit Waffen und Munition, zur Ausübung der Jagd und des Sport- und Brauchtumsschießens
sowie des Waffensammelns nicht durch Änderungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie
beeinträchtigt wird. Das sehr gut funktionierende deutsche Waffenrecht hat sich in seinem
gesamten Regelungsgehalt auch unter Sicherheitsaspekten bewährt; Verschärfungen, deren
Folgen außer Verhältnis zum erzielbaren Nutzen stehen, sind zur Erhöhung der öffentlichen
Sicherheit nicht erforderlich.

Die Europäische Kommission plant die EU-Feuerwaffenrichtlinie (91/477/EEC) aufgrund der
tragischen Vorkommnisse in Paris schneller zu ändern, als bisher vorgesehen. Es sollen dabei
strengere Vorschriften geschaffen werden, um u. a. bestimmte halbautomatische Waffen zu
verbieten, Waffenerlaubnisse auf fünf Jahre zu befristen und verpflichtende medizinische Tests
für die Erteilung und Verlängerung vorzuschreiben, sowie den Onlinehandel mit Waffen und
Waffenteilen einzudämmen.

Das Deutsche Waffenrecht hat sich im Kern bewährt. Änderungen sind nur geboten, falls sie
die öffentliche Sicherheit erhöhen und dies in einem angemessenen Verhältnis von Folgen und
Nutzen steht.

Nach bisherigen Erkenntnissen wurden bisherige Anschläge, wie der in Paris im November 2015,
mit illegal besessenen Waffen verübt. Eine Vermischung von legalem und illegalem Waffenbesitz
gaukelt Sicherheit vor, schafft sie aber nicht.

Änderungen der Feuerwaffenrichtlinie, die nicht zu einer Erhöhung der öffentlichen Sicherheit
führen und deren Folgen außer Verhältnis zum Nutzen stehen, sind deshalb abzulehnen.

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