Informationen zur umfassenden Erweiterung der Helferfreistellung
02.02.2017, 15:24 Uhr
Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 17/13793) werden die gesetzlichen Freistellungansprüche für ehrenamtliche Helfer der Gefahrenabwehr umfassend erweitert. Insbesondere erhalten nunmehr auch alle Mitglieder der Schnelleinsatzgruppen (SEG) und der Unterstützungsgruppen Örtliche Einsatzleitung (UG ÖEL) einen Anspruch auf Freistellung und Entgeltfortzahlung. Außerdem werden wir künftig Arbeitgebern, die ehrenamtliche Helfer freiwillig auch für Fortbildungen freistellen, den fortgezahlten Lohn erstatten, dies muss allerdings noch im Staatshaushalt verankert werden.
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