Ingrid Heckner und Wolfgang Fackler: Streikverbot für Beamte sichert Funktionsfähigkeit des Staates – CSU begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

12.06.2018 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

„Beamte dürfen auch in Zukunft nicht streiken. Dass dies so ist und auch so bleibt, ist gut für unser Staatswesen“, so die erste Reaktion von Wolfgang Fackler, Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag, auf die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Mit diesem Urteil zum Streikrecht wird die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes – auch im Bildungsbereich – gesichert und das Berufsbeamtentum gestärkt“, ergänzt die stellvertretende CSU-Fraktionsvorsitzende Ingrid Heckner.

Eine verbeamtete Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen hatte geklagt, weil gegen sie eine Disziplinarmaßnahme wegen Teilnahme an einem Warnstreik verhängt worden war. Sie berief sich dabei unter anderem auf die Europäische Menschenrechtskonvention, wonach Staatsbediensteten, die nicht der hoheitlichen Staatsverwaltung angehören, ein Streikrecht zusteht.

„Eine verordnete Zweiteilung des Staatsdienstes in Beamte erster und zweiter Klasse in Deutschland, also solche, die streiken dürften und solche, die es nicht dürften, hätte massive Auswirkungen auf das Gemeinwohl zur Folge gehabt. Und das hätte den Beamtenstatus für Lehrkräfte gefährdet“, zeigt sich Fackler überzeugt. „Die ständige und zuverlässige Einsatzfähigkeit von allen Beamtinnen und Beamten ist für den Staat zwingend erforderlich“ so der CSU-Politiker weiter. Dies lasse sich am Beispiel der Bediensteten im IT-Bereich verdeutlichen, ohne die die gesamte Verwaltung nicht mehr funktionieren würde.

Selbst ohne Streikrecht fänden die Belange der Beamten höchste Beachtung und der Staat nehme gerade in Bayern seine Fürsorgepflicht sehr ernst. Dies spiegele sich in Bayern unter anderem in attraktiven Arbeitsbedingungen und der im Bundesvergleich besten Bezahlung wider. „Sowohl der Staat als auch unsere Beamtinnen und Beamten kennen und achten die gegenseitigen Rechte und Pflichten auch ohne Streikrecht“, so Heckner abschließend.