Jurahaus-Baukunst wird bayerisches Kulturerbe

Schorer-Dremel gratuliert zur Aufnahme ins Landesverzeichnis

13.03.2018

 

MÜNCHEN/EICHSTÄTT - Der Erhalt der Jurahäuser und die damit einhergehende traditionelle Baukultur im Altmühljura werden 2018 in das Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Dies bestätigte Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle auf Nachfrage der Eichstätter Landtagsabgeordneten Tanja Schorer-Dremel.

Insgesamt zwölf lebendige Traditionen, Bräuche und Handwerkstechniken, die das Leben und die Gesellschaft überregional prägen, werden 2018 in das Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Schorer-Dremel freut sich besonders darüber, dass die für den Bau und Erhalt der Jurahäuser im Altmühltal erforderliche Handwerkskunst ab sofort den Titel bayerisches Kulturerbe trägt: „Mein Dank und Glückwunsch gilt all denjenigen, die mit viel Engagement und Enthusiasmus zum Erhalt der Jurahäuser im Altmühltal beitragen und auf diese Art und Weise eine traditionelle Handwerkskunst am Leben erhalten.“

Die Bewahrung der traditionellen Baukultur von Jurahäusern im Altmühltal, von denen sich noch etwa 3.000 erhalten haben, stellt vor allem handwerklich eine große Herausforderung dar. Die historischen Jurahäuser sind geprägt durch eine Dachde­ckung aus dünnen, nur an einer Kante gerade gehauenen Jurakalk­steinplatten und einen schlichten kubischen Baukörper. Der 1984 gegründete Jurahausverein e.V. mit ca. 800 Mitglie­dern hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Erhaltung der regionalen Baukultur zu sichern.

„Gerade in Bayern genießen die Pflege und der Erhalt immaterieller kultureller Ausdrucksformen einen besonders hohen Stellenwert“, sagt Schorer-Dremel. „Die Vielzahl an Bewerbungen für eine Aufnahme in das Landes- und Bundesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes zeigen, wie breit die zahlreichen Bräuche, Rituale, Feste und Handwerkskünste im Bewusstsein der bayerischen Bevölkerung verankert sind.“

Aufnahme in nationales Register möglich

Für eine Aufnahme in das Bundesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes steht dem Freistaat Bayern ein reguläres Kontingent von vier Nominierungen zu. Auf Anregung von Staatsminister Spaenle hat der Ministerrat entschieden, unter anderem den Erhalt der Jurahäuser im Altmühltal, als Beispiel für die Aufrechterhaltung einer traditionellen Baukultur, für eine Aufnahme in das Bundesverzeichnis vorzuschlagen.

Die Verzeichnisse auf Bundes- und Landesebene sind Teil der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, das 2013 in Deutschland in Kraft getreten ist. Fachexperten begleiten die Entscheidungsprozesse auf Bundes- und Landesebene. Eine Eintragung in das bundesweite Verzeichnis ist zudem Voraussetzung für eine internationale Nominierung.