Verstöße gegen Tierschutzrecht in Schlachthöfen ahnden - Reform der Veterinärverwaltung in Bayern zügig umsetzen! - Drucksachennummer: 17/17017

18.05.2017


Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Brendel-Fischer Gudrun, Zellmeier Josef, Dr. Hünnerkopf Otto, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja
 

Dr. Hünnerkopf Otto

und Fraktion CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Reform der Veterinärverwaltung in Bayern nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zügig umzusetzen und in diesem Zusammenhang die laufenden Sonderkontrollprojekte zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in bayerischen Schlachthöfen nachhaltig fortzuführen. Die damit verbundene Überprüfung der Eigenkontrollsysteme der Schlachtbetriebe soll fortgesetzt werden mit dem Ziel, dass die Betriebe ihrer gesetzlichen Verantwortung auch im Bereich Tierschutz uneingeschränkt und dauerhaft gerecht werden.

Während die meisten bayerischen Schlachthöfe die strengen Vorgaben des Tierschutzrechtes erfüllen, sind mancherorts teils gravierende Mängel bekannt geworden. Die zuständigen Behörden haben bereits reagiert und Maßnahmen gegen die Betriebe, die ihrer Verpflichtung zur Einhaltung aller Tierschutzbestimmungen nicht nachgekommen sind, einschließlich Bußgeldverfahren, eingeleitet. Zugleich laufen Sonderkontrollprojekte auch zur Überprüfung der Eigenkontrollsysteme. Mit der Reform der Veterinärverwaltung in Bayern wird künftig eine völlig neue Behörde für die Kontrolle großer Schlachthöfe und anderer komplexer Betriebe zuständig sein. Ziel sind bestmögliche Rahmenbedingungen für die amtliche Veterinärüberwachung.

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